Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Bei Grenzkontrollen: Haftbefehle "am laufenden Band"
Kiefersfelden / A93 / Rosenheim (ots)
Bundespolizei findet bei Grenzkontrollen gleich mehrere gesuchte Personen
Die Bundespolizei findet im Rahmen der Grenzkontrollen - bildhaft beschrieben - am laufenden Band Personen, die von der Justiz in Deutschland gesucht werden. So haben die Beamten am Mittwoch (9. November) auf der A93 nahe Kiefersfelden einen verurteilten Bosnier und tags zuvor eine gesuchte Rumänin verhaftet. Dem gingen die Festnahmen von zwei Ungarn voraus, die gleich bei ihrer Einreise in die Bundesrepublik mit Strafbefehlen konfrontiert wurden.
Die Überprüfung der Personalien eines bosnischen Pkw-Beifahrers ergab, dass dieser für die Dauer von 58 Tagen ins Gefängnis muss. Dabei handelt es sich um den Rest einer vom Landgericht Bochum 2012 wegen Raubes verhängten Freiheitsstrafe. Die Bundespolizisten lieferten den 31-Jährigen von der Inntalautobahn aus in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein.
Eine Rumänin wurde von Rosenheimer Bundespolizei in die Hafteinrichtung in Aichach gebracht. Die 38-jährige Insassin eines Reisebusses wurde, wie sich bei ihrer Einreisekontrolle herausstellte, mit einem Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts in Essen gesucht. Demnach wird der dringend Tatverdächtigen vorgeworfen, Mitte 2021 einen Raub begangen zu haben.
Der Polizeicomputer schlug auch bei der Eingabe der Personalien eines ungarischen Staatsangehörigen Alarm. Aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Laufen hätte der 39-Jährige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis seit 2019 eine Geldstrafe in Höhe von rund 900 Euro zahlen müssen. Mangels eigener finanzieller Möglichkeiten bleib ihm nichts anderes übrig, als sich von den Bundespolizisten ersatzweise für eine 29-tägige Freiheitsstrafe in die Bernauer Haftanstalt fahren zu lassen.
Einen anderen Ungarn nahm die Bundespolizei nahe Kiefersfelden zunächst fest, weil gegen ihn ein Strafbefehl des Amtsgerichts Pirna aus dem Jahr 2018 vorlag. Aus diesem ging hervor, dass er noch eine Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro wegen Urkundenfälschung zu begleichen hätte. Sofern ihm dies nicht möglich wäre, müsste er für 70 Tage ins Gefängnis. Die Haft blieb dem 29-Jährigen erspart, da es ihm gelang, den geforderten Betrag zu entrichten. Mit geleerter Geldbörse konnte er seine Reise fortsetzen.
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Dr. Rainer Scharf
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