Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: "Nur schnell über's Gleis"
16-Jähriger von Regionalbahn erfasst und schwer verletzt
Lkr. Freising (ots)
Am Freitagabend (20. Januar) erfasste ein Regionalexpress am Bahnhof Eching einen die Gleise überschreitenden 16-jährigen Deutschen und verletzte ihn schwer. Der Bundespolizei wurde gegen 18 Uhr ein Personenunfall am Bahnhof Eching, Lkr. Freising, gemeldet. Erste Ermittlungen ergaben, dass ein 16-jähriger Deutscher und ein 17-jähriger Rumäne die Gleise nahe des Bahnhofs überquerten. Die herannahende Regionalbahn bemerkten sie offensichtlich zu spät. Beim Verlassen der Gleise wurde der 16-Jährige aus dem Landkreis Ebersberg vom durchfahrenden Zug am Fuß erfasst. Er erlitt beim Hochsteigen auf den Bahnsteig schwere Verletzungen im Bereich der Ferse und wurde durch einen Bundespolizisten, der sich auf dem Weg zum Dienst befand, erstversorgt. Zur weiteren Behandlung kam der in Bruck Wohnende ins Krankenhaus Freising, wo er noch am Abend notoperiert wurde. Sein Begleiter, ein 17-jähriger aus Kirchseeon, wurde nicht verletzt und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen den Erziehungsberechtigten zugeführt. Als Unfallzug wurde der RE4863, Nürnberg - München ermittelt. Dessen Triebfahrzeugführer erklärte, beide Jugendlichen in Gleisnähe, auf dem Weg zum Bahnsteig erkannt zu haben. Eine Schnellbremsung leitete er nicht ein. Einen Zusammenprall bzw. eine Berührung am Fuß nahm er nicht wahr, weshalb er den Regionalexpress weiter zum Hauptbahnhof fuhr. Bei dem "Gleisüberschreiter" wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Landshut eine Blutentnahme durchgeführt, da dem Verunglückten ein sogenannter Grinder (Mühle mit der Pflanzenmaterial zerkleinert werden kann), der ihm aus der Tasche gefallen war, zugeordnet werden konnte. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt ermittelt die Polizei in Neufahrn. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden alle Beteiligten auf freiem Fuß belassen. Die Bundespolizei ermittelt gegen beide Jugendlichen wegen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Durch den Vorfall kam es lediglich zu geringfügigen bahnbetrieblichen Auswirkungen.
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