Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Mehrere tätliche Angriffe gegen Rettungskräfte und Bundespolizisten
München (ots)
Am Freitag und Samstag (14. und 15. April) kam es u.a. zu mehreren tätlichen Angriffen gegen Rettungskräfte und Beamte der Bundespolizei - darunter auch durch einen 13-Jährigen sowie eine 62-Jährige, die einem Beamten ins Gesicht spuckte.
* Gegen 01:30 Uhr kam es Freitag (14. April) im Ostbahnhof zu einem tätlichen Angriff auf Rettungskräfte und einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Ein mit 2,68 Promille alkoholisierter, bislang nicht polizeilich in Erscheinung getretener, 52-jähriger Deutscher wurde mit einer Platzwunde an der Stirn am Gleis 8 des Ostbahnhofes angetroffen. Als alarmierte Rettungskräfte ihn versorgten und der Mann aus Zeilarn, Lkr. Rottal-Inn, auf einer Krankentrage in eine Klinik verbracht werden sollte, löste er den Gurt der Trage und trat unvermittelt nach einer 26-jährigen Rettungssanitäterin, die er an der Hand verletzte. Die anwesenden Bundespolizisten unterbanden den Angriff und überwältigten den 52-Jährigen. Während der Verbringung zur Dienststelle beleidigte der Alkoholisierte, der nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I nach einer Blutentnahme bis 10 Uhr am Morgen in Schutzgewahrsam genommen wurde, die eingesetzten Beamten und wehrte sich zudem gegen die Mitnahme. Während die Beamten nicht verletzt wurden und ihren Dienst fortsetzten, verspürte die 26-Jährige Schmerzen im Arm. Woher die Kopfverletzung des Mannes stammte ist nicht bekannt.
* Gegen 21:40 Uhr am Freitag (14. April) griff ein 13-jähriger Deutscher am S-Bahn Haltepunkt Unterhaching Bundespolizisten tätlich an. Bei der Bundespolizei war ein Anruf eines Mannes eingegangen, der Geschädigter eines Angriffs geworden sein soll. Bei der Sachverhaltsaufklärung wurde in Erfahrung gebracht, dass ein 13-jährige Deutscher beim Betreten der S-Bahn auf den Schuh eines 85-Jährigen getreten haben soll, der daraufhin zwischen S-Bahn und Bahnsteig ins Gleisbett gefallen war. Als der 85-Jährige aus Taufkirchen bei München vom 13-Jährigen die Personalien zwecks Schadensersatz verlangte, äußerte das Kind aus Unterhaching "Pech gehabt". Der 13-Jährige machte gegenüber den Bundespolizisten zunächst wiederholt falsche Angaben zu seiner Person und versuchte zudem zu fliehen. Er konnte jedoch aufgehalten und nach körperlicher Gegenwehr überwältigt werden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden Erziehungsberechtigte verständigt, die angaben, ihren Sohn nicht abholen zu können, er solle mit der S-Bahn nach Hause fahren. Die Beamten blieben unverletzt und konnten ihren Dienst fortsetzen.
* Am Samstag (15. April) griff eine 62-jährige Deutsche im Hauptbahnhof Bundespolizisten tätlich an. Drei als zivile Streife im Hauptbahnhof patrouillierende Beamte wurden im Zwischengeschoss vor einem Einkaufsgeschäft auf eine Frau aufmerksam. Die 62-jährige Wohnsitzlose schrie lautstark herum und hielt dabei ein Küchenmesser in der Hand. Etliche Reisende waren bereits aufmerksam geworden und standen beunruhigt dabei. Als sich die Beamten als Bundespolizisten (u.a. per Dienstausweis) zu erkennen gaben, und sie aufforderten, das Messer aus der Hand zu legen, kam sie dem nur widerwillig nach. Sie warf das Messer in eine mitgeführte Tasche und schubste Beamte, die danach griffen, weg. Bei der anschließenden Verbringung zur Dienststelle widersetzte sich die 62-Jährige der Maßnahme und konnte nur unter Zwang abtransportiert werden. Dabei spuckte sie einem der Beamten ins Gesicht. Bei der Durchsuchung wurden keine weiteren gefährlichen Gegenstände aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete eine Blutentnahme an. Die 62-Jährige konnte die Wache nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen freien Fußes verlassen. Durch den Vorfall wurde niemand verletzt, die Beamten blieben dienstfähig.
** In allen drei Fällen wird von der Bundespolizei wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, zweimal zusätzlich wegen Körperverletzung ermittelt.
*** Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
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