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Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Gesuchter Betrüger gefasst und ins Gefängnis gebracht
Fünfstellige Forderung: Verhafteter Mann muss erschwindeltes Geld zurückzahlen

Bundespolizeidirektion München: Gesuchter Betrüger gefasst und ins Gefängnis gebracht / Fünfstellige Forderung: Verhafteter Mann muss erschwindeltes Geld zurückzahlen
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Klais (B2) / Garmisch-Partenkirchen (ots)

Fahnder der Bundespolizei haben am Sonntag (7. Mai) auf der B2 einen gesuchten Betrüger verhaftet. Der Mann musste aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Hannover für die Dauer von 140 Tagen ins Gefängnis. Darüber hinaus kommen auf den 41-Jährigen Justizforderungen in Höhe von rund 13.400 Euro zu. Dabei handelt es sich um das Geld, das er in über 80 Betrugsfällen erschwindelt hatte.

Die Bundespolizisten stoppten den Pkw-Fahrer auf Höhe der Ortschaft Klais. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Garmisch-Partenkirchner Beamten heraus, dass der Deutsche von der Justiz in Hannover gesucht wurde: Seit dem Jahr 2020 hätte er wegen Betrugs in zwei Fällen auf richterliche Entscheidung hin eine Geldstrafe von 4.200 Euro zahlen müssen. Dem Haftbefehl zufolge hatte er sich der Strafvollstreckung jedoch bislang entzogen. Auf die Geldstrafe angesprochen, musste er einräumen, momentan nicht über diesen Betrag zu verfügen. Insofern wurde die ersatzweise festgesetzte 140-tägige Freiheitsstrafe fällig.

Die Bundespolizei informierte die Staatsanwaltschaft in Hannover über seine neue vorübergehende Wohnadresse in der Haftanstalt Garmisch-Partenkirchen und über die ermittelten letzten Wohnadressen in Berlin sowie im Landkreis Emsland (Niedersachsen). Offenbar hatte sich der Mann dort unangemeldet aufgehalten, um sich den weitergehenden Vollstreckungsaufträgen der Justiz zu entziehen. Die einzuziehende fünfstellige Summe setzt sich aus rund 10.000 Euro und etwa 3.400 Euro zusammen, die er in den zurückliegenden Jahren in mehr als 80 Fällen auf betrügerische Weise nachweislich "ergaunert" hatte. Spätestens nach dem Verbüßen seiner mehrmonatigen Haft wird er sich mit dieser "vollstreckbaren Vermögensabschöpfung" auseinanderzusetzen haben.

Rückfragen bitte an:

Dr. Rainer Scharf
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