Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Radfahrer verursacht Schnellbremsung - Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
Freising (ots)
Am Donnerstagmorgen (20. Juni) verursachte ein Fahrradfahrer, der zwischen Freising und Marzling an einem Bahnübergang eine Halbschranke umfuhr, eine Schnellbremsung eines Regionalexpresses. Gegen 07:30 Uhr soll - nach ersten Ermittlungen - ein bislang unbekannter Fahrradfahrer auf der Bahnstrecke München - Regensburg, zwischen Freising und Marzling, eine geschlossene Halbschranke umfahren haben. Gleichzeitig näherte sich dem Bahnübergang "Parkstraße" in Freising der RE 57908 (Zuglauf München/Flughafen - Regensburg). Als der Triebfahrzeugführer dies erkannte, gab er einen Achtungspfiff ab und leitete eine Schnellbremsung ein. Der Radfahrer hatte den ankommenden Zug scheinbar gerade noch erkannt, bremste seine Fahrt abrupt ab und kam im sogenannten lichten Raum des Bahnüberganges zum Stehen. Trotz der Schnellbremsung und des Stehenbleibens soll es zu einer Kollision des Zuges mit dem Fahrrad bzw. dessen Fahrer gekommen sein. Der 39-jährige Triebfahrzeugführer hatte beim Befahren des Bahnüberganges ein lautes Knallgeräusch wahrgenommen. Nach dem Stillstand des Zuges, rund 700 m hinter dem Ereignisort, wurde die Strecke gesperrt und Absuchemaßnahmen nach dem Fahrrad bzw. einer Person eingeleitet. Eingebunden waren darin Kräfte der Landes- und Bundespolizei sowie der örtlichen Feuerwehr sowie ein Helikopter der Bundespolizei-Fliegerstaffel Oberschleißheim. Doch weder ein Fahrrad noch eine Person wurden festgestellt, weswegen davon ausgegangen wird, dass sich der Fahrradfahrer nicht oder leicht verletzt, aber gegebenenfalls mit beschädigtem Fahrrad, vom Unfallort entfernt hatte. Der Triebfahrzeugführer musste wegen eines Schockes abgelöst werden. Dadurch und wegen der Streckensperrung kam es zu betrieblichen Verzögerungen der Bahnstrecke München - Regensburg. Keiner der rund 30 Reisenden im Regionalexpress wurde verletzt.
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor dem Umfahren einer Halbschranke bzw. vor der Überquerung eines mit Rotlicht gesicherten Bahnüberganges. Neben der Gefahr für Leib und Leben der Person, können auch Gefahren für andere, wie Reisende und DB-Personal sowie Sachschäden nicht ausgeschlossen werden.
Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.
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