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Bundespolizeidirektion München: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
Wiesnbesucher betritt Gleise zum Urinieren

Bundespolizeidirektion München: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr / Wiesnbesucher betritt Gleise zum Urinieren
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München (ots)

Erst vorgestern, Sonntagabend, 22. September, brachte ein in den Gleisen der Hackerbrücke Urinierender eine S-Bahn zum Stehen (siehe Pressemitteilung vom 23.09.2024). Am Dienstagabend (24. September) wiederholte sich dieser als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, strafrechtlich relevante Vorgang.

Gegen 18:30 Uhr meldeten die an der Hackerbrücke eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit eine außerbetriebliche Bremsung einer S-Bahn. Grund dafür war, dass sich eine Person im Gleisbereich aufhielt.

Ermittlungen ergaben, dass ein mit 0,98 Promille alkoholisierter, 18-jähriger Ukrainer vom Bahnsteig herab den Schienenbereich zwischen den Gleisen 1 und 2 betreten hatte, um dort zu urinieren. Der Triebfahrzeugführer einer Richtung Freising verkehrenden S1 erkannte ihn und leitete eine außerbetriebliche Bremsung (keine Schnell-bremsung!) ein und kam rechtzeitig - ohne Gefahr für den 18-Jährigen - zum Stehen.

Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen den Ukrainer "unter ihre Fittiche". Er konnte nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen seinen Weg fortsetzen. Für den S-Bahnverkehr hatte dies nur geringfügige Auswirkungen im Betriebsablauf. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.

Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 - 80335 München
Telefon: 089 515 550 1102
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.

Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben
Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der
Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst
befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom
Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und
Freising.

Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu
erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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