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Bundespolizeidirektion München: Bundespolizeidirektion München erlässt temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfen und zwei S-Bahnhaltepunkten in München

Bundespolizeidirektion München: Bundespolizeidirektion München erlässt temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfen und zwei S-Bahnhaltepunkten in München
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München (ots)

Die Bundespolizei erlässt für den Zeitraum vom 31. Dezember 2024, 12:00 Uhr bis 1. Januar 2025, 12:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte sowie die Hauptbahnhöfe Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst alle Gebäudeteile der Hauptbahnhöfe einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in diesem Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot sind in den angefügten Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auch auf der Homepage der Bundespolizei (https://www.bundespolizei.de/SiteGlobals/Forms/Websites/Web/Suche/DE/Aktuelles/Meldungen_Formular.html?nn=5931606&path=fqPathMeldungen) veröffentlicht. Auf Plakaten an vorgenannten Orten wird ebenfalls auf das Mitführverbot hingewiesen.

Ergänzend informiert die Bundespolizei:

   - Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt 
     waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten 
     bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z. B. Verbot des 
     Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für 
     Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
   - Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, 
     bieten Grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die 
     eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation 
     beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen.
   - Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft 
     deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu 
     einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
   - Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter
     und wer Opfer ist.
   - Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den 
     angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
   - Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen 
     Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie 
     finanzielle Folgen haben.

Rückfragen bitte an:

Matthias Knott
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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