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Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen und Feststellungen nach 140 Tagen vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen der Bundespolizei in Bayern

Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen und Feststellungen nach 140 Tagen vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen der Bundespolizei in Bayern
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München (ots)

Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen:

   I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen

Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Dezember 2024 zu den unerlaubt eingereisten Personen sind in der Tabelle in der Anlage.

Im Jahr 2024 wurden in Bayern 9.820 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben.

II. Art der Feststellungen nach 140 Tagen vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 2. Februar 2025 (einschließlich) getroffen:

   - 5.584 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 4.624 / davon CZE: 960)
   - 3.167 (davon AUT: 2.931 / davon CZE: 236) Personen wurden 
     unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
     Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
   - 193 (davon AUT: 173/ davon CZE: 20 Personen) besaßen eine 
     Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der 
     Einreise gehindert,
   - 256 (davon AUT: 241/ davon CZE: 15) Schleuser wurden vorläufig 
     festgenommen,
   - als Beifang konnten 889 (davon AUT: 703 / davon CZE: 186) offene
     Haftbefehle vollstreckt sowie
   - 95 (davon AUT: 28 / davon CZE: 67) Personen aus dem links-, 
     rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen 
     Spektrum festgestellt werden.

Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Dezember 2024. Die weiteren Daten basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.

Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5963091

Rückfragen bitte an:

Matthias Knott
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Original content of: Bundespolizeidirektion München, transmitted by news aktuell

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