Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Busreisende unerlaubt eingereist und von Justizbehörden gesucht/ Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle
Lindau/Kempten (ots)
Am Mittwoch und Donnerstag (19./20. Februar) hat die Bundespolizei zwei per Haftbefehl gesuchte Fernbuspassagiere hinter Gitter gebracht. Außerdem war dem italienischen Straftäter bereits vor Jahren die EU-Freizügigkeit entzogen worden. Der Georgier hielt sich bereits länger als erlaubt im Schengenraum auf.
In der Nacht auf Donnerstag (20. Februar) kontrollierten Lindauer Bundespolizisten auf dem Kontrollplatz Sigmarszell (BAB 96) in einem Fernreisebus (Mailand-Bialystok) einen italienischen Fahrgast. Die Beamten fanden bei der Fahndungsüberprüfung heraus, dass gegen den 49-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden vorlag. Der Mann war Anfang 2013 unter anderem wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und schließlich noch vor Beendigung der Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben worden. Mit seiner Wiedereinreise erwartet den Straftäter nun noch eine Restfreiheitsstrafe von 100 Tagen. Die Bundespolizisten recherchierten weiterhin, dass der Italiener seit seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2009 mehrmals straffällig geworden war. Die Ausländerbehörde München erkannte dem Italiener deswegen 2013 die Freizügigkeit als Unionsbürger ab und belegte ihn mit einem bis Februar 2028 gültigen Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik. Dementsprechend zeigten die Bundespolizisten den Verhafteten wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes an. Noch am Vormittag brachten die Beamten den Italiener in die Justizvollzugsanstalt Kempten und informierten das zuständige Ausländeramt über den Fall.
Bereits am Dienstagnachmittag (18. Februar) hatten Bundespolizisten die Reise eines georgischen Staatsbürgers am Grenzübergang Ziegelhaus beendet. Die Beamten fanden heraus, dass der 66-Jährige, der in einem Fernbus (Mailand-München) unterwegs war, seine erlaubte dreimonatige visafreie Aufenthaltsdauer im Schengenraum bereits über eineinhalb Monate überschritten hatte. Außerdem stellten die Bundespolizisten bei der Fahndungsüberprüfung fest, dass der Georgier bereits seit 2021 per Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Körperverletzung gesucht wurde. Da der Mann seine Justizschulden in Höhe von 400 Euro nicht begleichen konnte, musste er am Mittwochnachmittag eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kempten antreten. Die Bundespolizisten zeigten den Verhafteten außerdem wegen unerlaubter Einreise an. In Anschluss an die Haft wird der Georgier auf dem Luftweg in sein Heimatland zurückgewiesen.
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