Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Fahrkartenkontrolle eskaliert
29-Jähriger würgt Kontrolleur bewusstlos
München (ots)
Nachdem ein 29-Jähriger in einer S-Bahn der Linie 4 ohne gültigen Fahrausweis von einem Kontrolleur angetroffen wurde, weigerte er sich, seine Personalien anzugeben. Die Situation eskalierte derart, dass der Fahrscheinlose den DB-Mitarbeiter in den Schwitzkasten nahm und bis zur Bewusstlosigkeit würgte. Am Donnerstagvormittag (20. März) gegen 10.45 Uhr fuhr ein 29-jähriger türkischer Staatsangehöriger ohne gültigen Fahrschein von Fürstenfeldbruck nach München Pasing. Als er von einem 44-jährigen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG einer Fahrkartenkontrolle unterzogen wurde und kein gültiges Ticket vorzeigen konnte, verweigerte er die Angabe seiner Personalien und wurde aggressiv, sodass zwei weitere Kontrolleure zur Unterstützung hinzu kamen. Zudem weigerte er sich, die S-Bahn am Bahnhof Pasing zu verlassen. Aufgrund des aggressiven Verhaltens des 29-Jährigen kam es zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf der 29-Jährige den 44-Jährigen in den Schwitzkasten nahm und bis zur Bewusstlosigkeit würgte, woraufhin beide zu Boden fielen. Der Würgegriff konnte durch das Eingreifen der beiden anderen Kontrolleure beendet werden. Am Boden wurde der 29-Jährige von den Kontrolleuren fixiert, wobei er massiv um sich schlug. In Pasing stiegen alle Beteiligten aus. Der 29-Jährige wurde anschließend bis zum Eintreffen der zwischenzeitlich alarmierten Bundespolizei festgehalten. Auch gegenüber den Beamten verhielt sich der Mann aggressiv und musste gefesselt zur Wache in der Denisstraße gebracht werden. Der 44-Jährige klagte über Atembeschwerden und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Erhebliche körperliche Schäden sind nach derzeitigem Stand nicht entstanden. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete bei dem Türken, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, eine sofortige Blutentnahme sowie eine Vorführung beim Haftrichter für den heutigen Tag an. Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Erschleichen von Leistungen werden von der Bundespolizei geführt.
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