Kreispolizeibehörde Euskirchen
POL-EU: Brauchtum zum 1. Mai: Verhaltenstipps der Polizei
Kreis Euskirchen (ots)
Natürlich hat die Mainacht, mit all ihren Facetten, auch einen hohen Stellenwert im Kreis Euskirchen.
Für die Ausübung von Traditionen können keine Ausnahmeregelungen verkehrsrechtlicher Art geltend gemacht werden. Die rechtlichen Bestimmungen werden somit auch in dieser Nacht nicht außer Kraft gesetzt.
Um die Mainacht "unbeschadet" zu überstehen, einige Verhaltenstipps der Polizei:
- Anhänger sind grundsätzlich nicht zum Personentransport im Straßenverkehr ausgerichtet. Tritt ein Schadensfall ein, ist ein Versicherungsschutz fraglich.
- Bei widerrechtlichen Personentransport kann ein Anhänger zulassungspflichtig werden. Verstöße werden als Straftaten geahndet.
- Beim Einsatz von landwirtschaftlichen Zugmaschinen ist eine Zweckbindung für die Nutzung der Führerscheine L oder T zwingend. Beim Transport von Maibäumen könnten sich so auch führerscheinrechtliche Probleme einstellen. Sollte eine Zweckbindung verneint werden, ist die Fahrerlaubnis B/BE erforderlich.
- Die grundsätzlichen Regelungen zur Ladungssicherung finden natürlich auch in der Mainacht Anwendung.
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