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POL-EU: Ruhestörung deckte Großparty auf

53881 Euskirchen-Großbüllesheim (ots)

Donnerstagabend (23.33 Uhr) wurde der Polizei eine Ruhestörung auf der Heinrich-Barth-Straße gemeldet. Bei Eintreffen des entsandten Streifenwagens stellten die Beamten eine Großparty mit zirka 70 Gästen fest. Ihnen fiel direkt auf, dass sich niemand der Gäste an die bestehende Coronaschutzverordnung hielt. Etwas über die Hälfte der Feiernden flüchteten unmittelbar. Die Streifenwagenbesatzung konnte den vermeintlichen Veranstalter ausfindig machen. Der 44-jährige Erftstädter gab an, dass man gerade den Geburtstag seiner 18-jährigen Tochter feiern würde. Als er dann auf die Lärmbelästigung und die Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung angesprochen wurde, widersetzte er sich den Anordnungen der Polizisten. Er drohte die Gäste gegen die Polizei aufzuwiegeln. Als dies verhindert werden sollte, leistete der 44-Jährige erheblichen Widerstand. Um die Lage und vor allem die notwendigen Folgemaßnahmen durchführen zu können, wurden Verstärkungskräfte der umliegenden Polizeibehörden zu Unterstützung herangezogen. Einige der flüchtenden Gäste waren auf einen Schaustellerwagen geklettert. Diese wurden aufgefordert vom Dach des Anhängers herunter zu kommen. Da eine Person den Anordnungen der Polizei nicht folgte, wurde er mit körperlicher Gewalt und von ihm geleisteten Widerstand auf den Boden gebracht. Gegen ihn sowie auch gegen den Veranstalter wurden diesbezügliche Strafanzeigen gefertigt. Auch wurden beiden Personen Blutproben entnommen. Mit den Unterstützungskräften konnten die Personalien weiterer 25 "Partygäste" festgestellt werden. Gegen alle Beteiligten wurden zudem Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung erstellt. Dem Veranstalter droht nun neben der Strafanzeige wegen Widerstandes auch ein Bußgeld in Höhe von 500.- Euro wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverodnung. Den teilnehmenden Gästen droht jeweils ein Bußgeld von 250.- Euro. Bei einer späteren wiederholten Kontrolle konnten wieder sieben Feiernde im Partyzelt angetroffen werden. Erst als man ihnen mit einer Ingewahrsamnahme drohte, verließen sie die Örtlichkeit und beendeten endgültig die Feier. Die Polizei des Kreises Euskirchen geht nach wie vor rigoros gegen derartige Verstöße vor.

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