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POL-EU: Umfangreiche Kontrollen am "Carfriday"

Kreis Euskirchen (ots)

Im Rahmen der landesweiten Aktion "Rot für Raser" und anlässlich des sog. "Car-Friday" führten Kräfte der Polizei Euskirchen im Kreisgebiet Kontrollen durch.

Unterstützt wurden sie dabei von Kollegen der belgischen Polizeizone Eifel sowie einem zivilen Einsatzfahrzeug mit Videoüberwachungstechnik.

Es wurde auf der Bundesstraße 258 in Richtung Nürburgring eine Kontrollstelle eingerichtet und Polizeikräder und der zivile Einsatzwagen überwachten den Verkehr auf den umliegenden Strecken. Insgesamt wurden 135 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und geahndet.

Das schnellste Fahrzeug wurde durch den zivilen Streifenwagen mit einer Übertretung von 40 km/h in einem 70er Bereich gemessen und anschließend angehalten.

Der rumänische Fahrzeugführer entrichtete am Anhalteort eine Sicherheitsleistung von rund 230 EUR, was dem zu erwartendem Bußgeld mit Verwaltungsgebühren entspricht.

Im Rahmen technischer Kontrollen von getunten Fahrzeugen wurde in acht Fällen ein Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt und zur Anzeige gebracht.

Zwei Pkw wurden nach massiven technischen Veränderungen zur gutachterlichen Betrachtung sichergestellt.

Beide Fahrzeuge wiesen ein deutlich zu lautes Geräuschverhalten auf.

Ein in den Niederlanden zugelassenes Fahrzeug überstieg das zulässige Standgeräusch um 17 Dezibel. Der niederländische Fahrer bezahlte vor Ort um 1400 EUR Sicherheitsleistung zur Sicherung des Verfahrens.

Der zweite sichergestellte Pkw ist in Spanien zugelassen und hatte durch eine veränderte Abgasanlage sein Standgeräusch ebenfalls massiv verschlechtert.

Für die Überschreitung um 13 Dezibel zahlte er knapp 1200 EUR. Dabei verhält sich die Wahrnehmung von Lautstärke exponentiell, eine Erhöhung des Schalldrucks um 10 Dezibel entspricht in etwa einer Verdoppelung der gehörten Lautstärke.

Bei dem Fahrzeugführer eines getunten Fahrzeugs wurde neben dem technisch unvorschriftsmäßigen Zustand zusätzlich der Konsum von Cannabisprodukten festgestellt, sodass bei ihm noch eine Blutprobenentnahme angeordnet wurde.

Ihn erwartet nun aufgrund der festgestellten Verstöße ein Bußgeld inklusive der Verfahrenskosten von rund 1000 EUR.

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