POL-HAM: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund und des Polizeipräsidium Hamm: Nachtrag zur Pressemitteilung vom 26.04.2024, 12.22 Uhr: Verletzte Seniorin nach Raub in Wohnhaus
Hamm (ots)
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund erließ das zuständige Amtsgericht einen Haftbefehl gegen einen 49-Jährigen der dringend tatverdächtig ist, am 25. April, eine 82-jährige Seniorin in einem Wohnhaus im Stadtbezirk Pelkum ausgeraubt zu haben.
Unter einem Vorwand verschaffte sich der Mann aus Hamm Zutritt zu dem Wohnhaus der Seniorin und forderte unter Vorhalt eines Messers die Herausgabe von Bargeld. Anschließend fesselte er die Frau und flüchtete.
Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen erhärtete sich der dringende Tatverdacht gegen den in der Nachbarschaft wohnenden Mann, so dass das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung und einen Haftbefehl gegen den 49-Jährigen erließ.
Bei der Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses konnte der Tatverdächtige nicht in seiner Wohnung angetroffen werden. Er gilt als flüchtig. Die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen wurden eingeleitet.
Die Seniorin wird weiterhin umfassend durch den polizeilichen Opferschutz betreut.
Die ursprüngliche Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65844/5766658
Journalistinnen und Journalisten wenden sich für Rückfragen bitte an die Staatsanwaltschaft Dortmund: Staatsanwalt Henner Kruse, Tel.: 0231 926-26122.
Durch akribische Ermittlungsarbeit ist es der Polizei Hamm in diesem Jahr bereits gelungen, mehrere schwere Straftaten aufzuklären und die Tatverdächtigen unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft Dortmund einem Haftrichter vorzuführen.
Beispielhaft hierfür sind unter anderem die Festnahmen nach den Bränden im Hammer Süden, wo gegen einen 18- und einen 16-Jährigen Haftbefehle wegen versuchten Mordes erlassen wurden (Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65844/5728624).
Die Festnahme eines 23-Jährigen, der im Verdacht steht, zwischen Februar und April 2024 mindestens 16 Straftaten begangen zu haben, darunter neun Einbrüche u.a. in Apotheken, Gärtnereien und Kioske (Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65844/5750505).
So auch die beiden kürzlich festgenommenen Personen, die dringend tatverdächtig sind, einen bewaffneten Raubüberfall an der Schottschleife begangen zu haben (Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65844/5750505). (ds)
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