POL-HS: Allgemeine Verkehrskontrollen
Kreis Heinsberg (ots)
Am vergangenen Wochenende hat die Polizei bei Kontrollen folgende Delikte festgestellt:
Fahrten unter Alkohol- und/oder Betäubungsmitteleinfluss :
- Erkelenz: Aachener Straße (BTM) - Erkelenz-Gerderath: Lauerstraße (BTM) - Heinsberg-Porselen: Rurtalstraße - Übach-Palenberg-Holthausen: David-Hansemann-Straße (BTM) - Übach-Palenberg-Holthausen: F.-W.-Raiffeisen-Straße (BTM)
Gegen die Fahrer wurden Anzeigen erstattet und allen wurde eine Blutprobe entnommen. Ein Führerschein wurde sichergestellt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis:
Bei Kontrollen in
- Erkelenz: Aachener Straße - Erkelenz: Theodor-Körner-Straße - Heinsberg: Stapper Straße - Selfkant: Bundesstraße 56 N - Selfkant-Millen-Bruch: Bundesstraße 56 - Übach-Palenberg-Marienberg: Grenzweg
stellten die Beamten fest, dass sechs Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis waren. Gegen sie wurden Anzeigen erstattet und ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt. Betäubungsmitteldelikte:
in
- Heinsberg: Hochstraße - Heinsberg-Kirchhoven: Stapper Straße - Hückelhoven-Ratheim: Korstenstraße - Wassenberg: Am Waldrand - Wassenberg: Forster Weg
wurden fünf Personen angetroffen, die im Besitz einer geringen Menge illegaler Betäubungsmittel waren. Die Beamten fertigten jeweils eine Anzeige und stellten die Betäubungsmittel sicher.
Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz:
in
- Erkelenz - Heinsberg - Hückelhoven - Hückelhoven-Hilfarth und - Hückelhoven-Ratheim
hielten sich jeweils mehrere Personen nicht an die Infektionsschutzverordnung.
Die Betroffenen fuhren zu dritt oder zu fünft im Fahrzeug, obwohl sie nicht in häuslicher Gemeinschaft wohnen oder gingen zu dritt durch die Stadt. In Hückelhoven an der Rheinstraße feierten einundzwanzig Personen in der Mainacht gemeinsam in einer Garage. Sie alle erhielten eine Anzeige. Ebenfalls eine Anzeige erhielt ein Mann, der sich auf einem Spielplatz aufhielt, obwohl häusliche Quarantäne angeordnet war. Trotz des Maifeiertages hielten sich die meisten Menschen an die Vorschriften der CoronaSchVO.
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