POL-HF: 31-Jähriger verursacht Verkehrsunfall - Hinweise der Polizei zum Sekundenschlaf
32049 Herford (ots)
(hay) Am Donnerstagmorgen (24.1.) gegen 06:10 Uhr fuhr ein 31-jähriger Herforder mit einem VW-Lupo auf der Halberstädter Straße. Im Bereich der Hausnummer 26 kam er nach rechts auf der Straße ab und kollidierte mit einem Ford Fiesta, der am rechten Fahrbahnrand geparkt war. Beide Autos waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 10.000 Euro. Die mögliche Unfallursache war vermutlich, dass der Fahrer übermüdet war. Der Sekundenschlaf und die daraus resultierenden Gefahren werden von vielen Fahrzeugführern unterschätzt. Das Reaktionsvermögen nimmt rapide ab, Geschwindigkeiten und Entfernungen werden falsch eingeschätzt, bis hin zum Blindflug durch das Schließen der Augen. Bei 50 Stundenkilometern fährt ein Auto in nur einer Sekunde rund 14 Meter! Schließt ein Fahrer also für nur zwei Sekunden die Augen, legt das Fahrzeug bei einer Fahrt mit 50 km/h also fast 30 Meter im Blindflug zurück. Studien zufolge soll fast jeder fünfte Unfall durch Müdigkeit verursacht worden sein. Die Übermüdung hat auf die Fahrtüchtigkeit des Fahrers ähnliche Auswirkungen wie der Alkoholkonsum. Nach 24 Stunden ohne Schlaf reagiert eine Person genauso verlangsamt wie mit einer Blutalkoholkonzentration von 1 Promille. Die Körpersignale, die auf eingravierendes Schlafdefizit hinweisen, sind Gähnen, Körperkribbeln, Verspanntheit, Augenbrennen, ein trockener Mund und Schreckmomente, ohne eine konkrete Gefahrenlage. Bei solchen Anzeichen von Schläfrigkeit muss die Fahrt sofort unterbrochen werden. Bei längeren Fahrten müssen Pausen eingelegt werden. Jede Fahrt sollte ausgeruht angetreten werden. Dazu gehört auch der Verzicht auf Alkohol und ermüdenden Medikamenten. Auf das Raumklima im Auto ist genauso zu achten, wie auf die richtige Ernährung. Der Sekundenschlaf aufgrund der Übermüdung ist ein körperlicher Mangel im Sinne des Strafgesetzbuches. Wer im Straßenverkehr trotzdem ein Fahrzeug führt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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