POL-HF: Immer mehr E-Scooter im Wittekindskreis - Regeln im Umgang mit Elektrokleinstfahrzeugen
Kreis Herford (ots)
(jd) Auch im Kreis Herford sind immer mehr E-Scooter unterwegs, für deren Nutzung bestimmte Regeln gelten. "Insbesondere E-Scooter, die vielerorts zum Mieten am Straßenrand zu finden sind, erfreuen sich immer größerer Popularität. Allerdings sollte jeder, der einen solchen E-Scooter für eine Fahrt mietet oder sich ein eigenes Gerät anschafft, über die grundlegenden Regeln im Umgang mit den Scootern im Klaren sein", unterstreicht Polizeioberkommissar Marcus Winkler von der Verkehrsunfallprävention der Kreispolizeibehörde Herford.
Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren, eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Der Scooter darf nur mit einer Person besetzt sein und muss auf einem Radweg fahren. Das Fahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone ist verboten. Ist kein Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn oder einem entsprechenden Schutzstreifen gefahren werden. "Besonders zu beachten ist, dass das Verkehrszeichen 'Fahrradfahrer frei' nicht automatisch für E-Scooter gilt. Hierfür bedarf es das gesonderte Zeichen 'Elektrokleinstfahrzeuge' frei", erklärt Polizeioberkommissar Marcus Winkler. In der Dunkelheit muss die Beleuchtung eingeschaltet werden und beim Abbiegen sind Handzeichen zu geben. Die Nutzung eines Mobiltelefons ist untersagt. "Es besteht keine Helmpflicht für E-Scooter, jedoch raten wir dringend dazu einen Helm zu tragen. Denn leider kommt es zunehmend zu Unfällen mit Beteiligung von E-Scootern, die als Folge unter anderem Kopfverletzungen mit sich bringen", unterstreicht Winkler. Schon das Tragen eines gewöhnlichen Fahrradhelms kann das Risiko einer schweren Kopfverletzung um bis zu 80 Prozent senken.
"Es herrscht der Irrglaube, dass man bei der Nutzung mit E-Scootern ähnlich viel Alkohol trinken darf, wie beim Fahrradfahren, dabei ist die Alkoholgrenze auf dem E-Scootern analog zu der eines Pkw", sagt Marcus Winkler: Für Fahranfänger gilt die 0-Promille-Grenze. Fahrer über 21 Jahre und nach dem Ende der Probezeit befinden sich ab 0,5 Promille im Bereich einer Ordnungswidrigkeit, die mit 500 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Bei einem Unfall mit 0,3 Promille befindet man sich im Bereich einer Verkehrsstraftat. Die Strafen wirken sich auch auf den Pkw-Führerschein aus.
Der E-Scooter muss versichert werden und bekommt ein entsprechendes Versicherungskennzeichen, das am Fahrzeug angebracht werden muss. Jedes Jahr am 1. März beginnt ein neues Versicherungsjahr, sodass sich dann die Farbe des Kennzeichens ändert. Veränderungen am E-Scooter, so genanntes Tuning, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
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