Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis
POL-HSK: Falsche Polizei
Sundern (ots)
Unbekannte Täter haben sich in Sundern als falsche Polizisten ausgegeben und einen mittleren fünfstelligen Betrag erbeutet. Über mehrere Tage riefen sie eine 76-jährige Frau regelmäßig an und verlangten Geld. Als Grund gaben sie an, dass die Frau ins Visier krimineller Banden geraten ist und sie ihr Geld zur Sicherheit der Polizei aushändigen sollte.
Die Masche ist immer gleich und bundesweit bekannt: Die Täter täuschen unter anderem vor, Polizeibeamte einer örtlichen Polizeidienststelle, Kriminalbeamte des Landeskriminalamtes, des Bundeskriminalamtes oder auch einer Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizei zu sein. Die perfide Vorgehensweise wird durch einen technischen Trick unterstützt: Im Display des Telefons der Angerufenen wird häufig die örtliche Vorwahlnummer zusammen mit der 110 eingeblendet oder einer örtlichen Polizeidienststelle. Dies soll die Behauptung untermauern, dass es sich bei den Anrufern um Polizeibeamte handelt. Es sind jedoch keine Polizisten am Telefon, sondern Trickbetrüger. Diese behaupten zum Beispiel, es habe zuletzt vermehrt Einbrüche in der Umgebung gegeben oder dass man bei festgenommenen Dieben einen Zettel mit der Adresse des Angerufenen gefunden habe. Daher müsse man die Bargeld- oder Schmuckbestände überprüfen und zur Sicherheit abholen lassen. Mit diesen Tipps der Polizei können Sie sich vor Trickbetrügern schützen: - Machen Sie ältere Mitmenschen auf die Betrugsmasche aufmerksam! - Rufen Sie beim geringsten Zweifel die echte Polizei unter dem Notruf 110 an. - Informieren Sie Ihre Familie, Freunde oder gute Nachbarn. - Für Betrüger ist es ein geringer Aufwand die Telefonnummer als 110 erscheinen zu lassen. Die echte Polizei überträgt niemals die Notrufnummer 110 auf das angerufene Telefondisplay. - Geben Sie am Telefon niemals Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis. - Übergeben Sie niemals Geld oder andere Wertgegenstände an unbekannte Personen. - Lassen Sie Unbekannte vor Ihrer Wohnungstür: Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet in Ihre Wohnung zu lassen. - Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis.
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