POL-HX: Kontaktverbot und neue Vorschriften: Polizei zeigt verstärkt Präsenz
Kreis Höxter (ots)
Das sogenannte "Kontaktverbot" ist als verschärfte Maßnahme gegen das Corona-Virus in Kraft getreten. Daher sind auch im Kreis Höxter unter anderem folgende Regeln zu beachten:
- Es ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, einzuhalten.
- Insgesamt sind Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes auf das absolute Minimum zu reduzieren.
- Gruppen von mehr als zwei Personen werden von den Ordnungsbehörden oder der Polizei getrennt, wenn sie nicht im selben Haushalt wohnen.
- Veranstaltungen und Versammlungen sind grundsätzlich untersagt, Bestattungen sowie Totengebete sind im engsten Familien- und Freundeskreis zulässig.
- Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Es bleiben nur medizinisch notwendige Behandlungen weiterhin möglich.
- Bei Gastronomiebetrieben sind nur die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf zulässig.
- In den weiterhin geöffneten Betrieben (Supermärkte, Tankstellen) sind die Hygienevorschriften und Abstandregeln ebenfalls einzuhalten.
- Notwendige Tätigkeiten sind weiterhin erlaubt. Beispielweise der Weg zur Arbeit und zur Notbetreuung, Besuche von Ärzten und Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Apotheken), Einkaufen, körperliche Betätigung im Freien und Hilfe für andere.
Bei Verstößen gegen die Regelungen werden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Möglich sind Geldbußen bis 25.000 Euro, im Einzelfall drohen sogar Freiheitsstrafen. Die Polizei unterstützt die zuständigen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden bei den Kontrollen. Die Polizei wird daher im Kreis Höxter verstärkt Präsenz im öffentlichen Raum zeigen und Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz verfolgen. Diese Kontrollen dienen dem Schutz aller.
Um die Durchführung der Kontrollen für alle zu erleichtern, sollte von jedem ein gültiges Ausweisdokument mitgeführt werden. Die Vorgaben sind im Detail nachzulesen im Internet auf dem Landesportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.land.nrw/nig
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