POL-HX: Auch am 1. Mai gilt das Picknick- und Grillverbot Gemeinsame Presseerklärung des Kreises Höxter, der Kreispolizeibehörde Höxter und der Städte im Kreis Höxter zum 1. Mai
Kreis Höxter (ots)
Gemeinsame Presseerklärung des Kreises Höxter, der Kreispolizeibehörde Höxter und der Städte im Kreis Höxter zum 1. Mai
Auch am 1. Mai gilt das Picknick- und Grillverbot
Ordnungsämter kündigen verstärkte Kontrollen im ganzen Kreis Höxter an
Polizei mit Sondereinsatzkräften vor Ort
Die Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus besteht auch am 1. Mai. Daher gelten an diesem Feiertag weiterhin alle Kontakt- und Versammlungsverbote gemäß der Corona-Schutzverordnung ohne Ausnahmen. Polizei und Ordnungsämter im Kreis Höxter kündigen verstärkte Kontrollen an.
Wie in den vergangenen Wochen spricht nichts gegen einen kleinen Spaziergang an frischer Luft - sofern man sich maximal zu zweit oder im Kreis der eigenen Familie bewegt. Aber jegliche Ansammlungen und engen Kontakte sind zu vermeiden, und der Bollerwagen sollte besser auch zu Hause bleiben.
Die Polizei im Kreis Höxter ist an diesem Tag mit zusätzlichem Personal im Einsatz, um gemeinsam mit den Ordnungsämtern die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung im ganzen Kreisgebiet zu kontrollieren. Vor allem die beliebten Anlaufstellen der Umgebung haben die Beamten im Blick.
Im Bereich der Stadt Höxter betrifft das beispielweise den Freizeitsee bei Godelheim. Hier werden Polizei und Ordnungsamt regelmäßig für Kontrollen vor Ort sein. Die Spazierwege sind geöffnet, allerdings ist es nicht gestattet, sich in Gruppen auf den Wiesen und Bänken niederzulassen oder zu grillen.
Nach der Corona-Schutzverordnung ist das Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ausdrücklich untersagt. Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen können mit einem Bußgeld von 200 Euro pro Person geahndet werden, für Picknick und Grillen ist sogar ein Bußgeld von 250 Euro für jeden Beteiligen vorgesehen. "Wir werden Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung konsequent ahnden", kündigt der Leiter der Polizeiwache Höxter, Erster Polizeihauptkommissar Hubertus Albers, an. "Unser Appell richtet sich aber auch an die Eltern von Jugendlichen. Sensibilisieren Sie Ihre Kinder und unterbinden Sie Fahrten mit dem Bollerwagen." EPHK Albers ist erfahren in der Leitung von Sondereinsätzen, insbesondere wenn es um die Ereignisse "rund um den 1. Mai" am Godelheimer Freizeitsee geht.
Auch Landrat Friedhelm Spieker bittet gemeinsam mit den Bürgermeistern im Kreis Höxter, darunter der Warburger Bürgermeister Michael Stickeln als Sprecher der Bürgermeister aller Städte im Kreis Höxter, um Verständnis für die Maßnahmen und appelliert an die Vernunft der Bevölkerung: "Bitte halten Sie sich auch am 1. Mai an alle Abstandsregeln, Kontaktverbote und Hygienevorschriften, um die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen."
Einige touristische Ziele im Kreis Höxter, zum Beispiel der Weser-Skywalk, der Desenberg und zahlreiche Aussichtstürme, sind derzeit für Besucher gesperrt, da dort die behördlich vorgegebenen Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können. /nig
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