POL-HX: Fahranfänger mit gefährlicher Geschwindigkeit unterwegs
Willebadessen (ots)
Eine Geschwindigkeit von 163 km/h auf einer Landstraße bei Willebadessen ist einem Fahranfänger vorzuwerfen. Der junge Mann wurde durch einen Motorradpolizisten des Verkehrsdienstes der Polizei Höxter angehalten und kontrolliert.
Auf der langen Geraden der L828 zwischen Bad Driburg-Neuenheerse und Willebadessen in Höhe des dortigen Reiterhofes wird die Geschwindigkeit regelmäßig überwacht. Auf diesem Teilstück der Landstraße haben in den letzten Jahren allein drei junge Kraftfahrer bei Verkehrsunfällen ihr Leben verloren.
Immer wieder spielt bei schweren Verkehrsunfällen, nicht nur hier sondern im gesamten Kreis Höxter, die nicht angepasste und überhöhte Geschwindigkeit eine verheerende Rolle. Die sich dann entwickelnden Kräfte sorgen für die schweren, mitunter tödlichen Folgen der Unfälle.
Dies alles war dem 19-Jährigen aus Willebadessen offensichtlich nicht bewusst, als er in den frühen Nachmittagsstunden auf der Landstraße unterwegs war. Die tödlich Verunglückten waren alle in seinem Alter.
Umso erschreckender war die Feststellung des kontrollierenden Beamten, dass der Fahrer auch seine erforderliche Brille nicht aufgesetzt hatte. Diese lag gut verstaut im Handschuhfach.
"Gerade die jungen Fahrer machen uns Sorgen", berichtet Markus Tewes, Leiter der Direktion Verkehr der Polizei Höxter. "Sie sind überproportional an Verkehrsunfällen beteiligt. Es fehlt nicht nur die Erfahrung, sondern ganz offensichtlich auch am nötigen Gefahrenbewusstsein."
Über Maßnahmen der Prävention sollen junge Erwachsene durch Veranstaltungen, die die Polizei in den Schulen begleitet, für die Gefahren des Straßenverkehrs sensibilisiert werden.
Dass daneben immer wieder Verkehrsüberwachung notwendig ist, machte die Kontrolle auf der L828 deutlich. Nicht nur der junge Fahrer, auch fünf weitere Autofahrer fuhren so schnell, dass Anzeigen gefertigt wurden. Für den "Blindflug" wird der Willebadessener, der auch die erforderlichen Papiere nicht mitführte, mit einem Bußgeld von mindestens 600 Euro und zwei Monaten Fahrverbot nebst Punkteeintragung in der Verkehrssünderkartei beim KBA rechnen müssen.
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