POL-KLE: Richtiges Verhalten bei Straßensperrungen nach Verkehrsunfällen
Motorradfahrer der Kreis Klever Polizei berichtet über Erfahrungen
Kreis Kleve (ots)
Vermutlich hat es jeder Autofahrer schon erlebt: Man ist unterwegs und plötzlich nähert sich von hinten ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martins-horn. Jeder sollte wissen, was er nun zu tun hat: Geschwindigkeit verringern, sich äußerst rechts halten, und, wenn möglich, das eigene Fahrzeug auf den Seitenstreifen, eine Bushaltestelle, oder eine Einmün-dung lenken. Kennt man doch als Autofahrer und hat man ja schließlich im Fahrschulunterricht gelernt.
"Die Bedeutung eines quergestellten Einsatzfahrzeuges mit eingeschaltetem blauem Blinklicht scheint aber vielen Fahrzeugführern nicht bewusst zu sein", weiß Polizeioberkommissar Michael Peters, Mo-torradfahrer beim Verkehrsdienst der Kreis Klever Polizei, aus Erfahrung. Die Wissenslücke zeigte sich vor wenigen Tagen (Montag, 22. Juli 2019) wieder bei dem schweren Verkehrsunfall auf der Uedemer Straße in Weeze. Wegen des Unfalls mit sechs Verletzten musste die Strecke für einige Zeit voll ge-sperrt werden.
Unfallstellen werden gesperrt, damit Rettungskräfte Verletzte versorgen können, die Unfallaufnahme erfolgen kann und die Unfallfahrzeuge, die zuvor unter Umständen die Fahrbahn blockiert haben, ab-geschleppt werden können. Offensichtlich ist dieses Vorgehen vielen Fahrzeugführern aber nicht be-kannt. "Beim Weezer Unfall versuchten etliche Fahrzeugführer an meinem quergestellten Polizeimo-torrad, bei dem das Blaulicht eingeschaltet war, vorbeizufahren. Einige waren gar noch erbost, als sie zurückgewiesen wurden", berichtet Michael Peters. Und er ist mit seinen Beobachtungen nicht allein: Viele Polizisten - nicht nur im Kreis Kleve - können davon ein Lied singen.
Darum sei es hier nochmals erklärt: Wenn ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht eine Einmündung, Kreuzung oder Fahrspur blockiert, dann ist das eine vorübergehende Streckensperrung, die notwendig ist, um polizeiliche Maß-nahmen oder auch eine Personenrettung durchführen zu können. Der Verkehrsteilnehmer, egal ob Anwohner oder Ortsunkundiger auf der Durchreise, muss dann einen anderen Weg zu seinem Ziel wählen.
Hinderlich, aber leider immer wieder zu beobachten ist auch, dass Autofahrer im Kreuzungsbereich ihr Fahrzeug anhalten, um nach dem Grund der Sperrung zu fragen, manchmal auch nach empfohlenen Ausweichrouten. "Sinnvoller ist es in diesem Fall, an geeigneter Stelle anzuhalten und z.B. über die Na-vigationsfunktion von Mobilgeräten nach alternativen Routen zu suchen. Dann können wir ohne Verzö-gerung unserer Arbeit nachgehen", so Polizist Michael Peters. Und noch ein Hinweis: Das Nichtbeachten von Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten stellt einen Verstoß gegen § 36 StVO dar und kann mit bis zu 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg ge-ahndet werden kann.
Unser Appell lautet daher: Bitte beachten Sie die Zeichen und Weisungen der Polizei!
Rückfragen bitte an:
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E-Mail: pressestelle.kleve@polizei.nrw.de
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