POL-KLE: BPOL NRW: Deutsche und Niederländische Sicherheitsbehörden kontrollierten gemeinsam im Grenzgebiet
Kleve - Kempen - Viersen - Moers (ots)
Am Freitag, 25. März 2022 führte die Bundespolizeiinspektion Kleve gemeinsam mit den benachbarten Sicherheitsbehörden an und auf den Bundesautobahnen A 57, A 40, A 52, A 61 und auf der B 9 in den Landkreisen Kleve und Viersen sowie auf der niederländischen A 67 stationäre und mobile Kontrollen durch.
Dabei waren 139 Beamte von Bundespolizei, Koninklijke Marechaussee, Politie Limburg und Venlo, niederländische Douane, Autobahnpolizei Düsseldorf, der Kreispolizei Viersen und Kleve sowie des Hauptzollamtes Krefeld in gemeinsamen Teams tätig. Neben der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität standen auch Aspekte der Verkehrssicherheit im Vordergrund der Maßnahmen. Insgesamt sind 416 Fahrzeuge und 496 Personen angehalten und überprüft worden. Hierbei wurden durch die niederländischen und deutschen Beamtinnen und Beamten an den Kontrollörtlichkeiten zahlreiche Verstöße festgestellt.
Zwei männliche polnische Staatsangehörige im Alter von 30 und 31 Jahren reisten über die BAB 40 / A 67 in einem Personenkraftwagen mit Anhänger aus Deutschland kommend in die Niederlande ein. An der niederländischen Kontrollstelle stellten die Beamten dann fest, dass die an beiden Fahrzeugen angebrachten Kennzeichen nicht zu diesen gehörten. Darüber hinaus waren Pkw und Anhänger als gestohlen gemeldet. Der Fahrer hatte keinen Führerschein und stand zudem unter dem Einfluss von Drogen. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Er und sein Begleiter festgenommen.
Einen kostspieligen Restaurantbesuch leistete sich ein 26-jähriger Niederländer, der aus Roermond kommend über die BAB 52 in das Bundesgebiet einreiste, um wie er sagte bei MC Donalds in Elmpt mit seinen Freunden zu speisen. Den eingesetzten Kradfahrern der Bundespolizei gelang es nur mühsam, den mit über 200 km/h fahrenden jungen Mann anzuhalten. Er gab auf Vorhalt gegenüber den Beamten an, dass er die zahlreichen aufgestellten Geschwindigkeitsbegrenzungen (80 km/h) nicht gesehen habe. Einen Führerschein konnte er auch nicht vorlegen. Da er zudem ein vor ihm fahrendes Einsatzmittel bedrängt hatte, leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Verkehrsgefährdung ein. Die Weiterfahrt wurde ihm anschließend untersagt.
Insgesamt fertigten die Beamten 24 Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (jeweils geringe Mengen Marihuana, Haschisch und Amphetamin), 18 Strafanzeigen wegen Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln, 2 Strafanzeigen wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, 2 Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie 22 Ordnungswidrigkeiten Anzeigen (Verkehrsdelikte). Bei 4 Personen waren Fahndungsnotierungen (Aufenthaltsermittlungen) in den polizeilichen Fahndungssystemen gespeichert.
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