POL-KLE: Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Kleve, Polizei Krefeld und Kleve: Emmerich: Einbruch in das Hauptzollamt Duisburg, Dienstort Emmerich - Tatverdächtige ermittelt
Krefeld/Kleve (ots)
Wie wir in folgenden Pressemitteilungen berichteten, ist es am Sonntag, dem 1. November 2020 zu einem Einbruch in das Hauptzollamt Duisburg, Dienstort Emmerich gekommen, bei dem rund 6,5 Millionen Euro Bargeld entwendet wurden.
Pressemitteilung vom 4. November 2020: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4753793
Pressemitteilung vom 5. November 2020: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4754870
Pressemitteilung vom 11. November 2020: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4759690
Pressemitteilung vom 13. November 2020: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50667/4762483
Nach langwierigen und aufwändigen Ermittlungen der Ermittlungskommission Kern, die durch Angehörige der Polizei Krefeld und der Polizei Kleve gebildet wurde, konnten in enger Zusammenarbeit mit der Polizei in Sachsen und den polnischen Strafverfolgungsbehörden am Dienstag (10. Mai 2022) vier Tatverdächtige aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen werden.
Bei den festgenommenen Tatverdächtigen handelt es sich um einen deutschen Zollbeamten, welcher Tippgeber gewesen sein soll und zugleich die polnische Staatsangehörigkeit besitzt, eine polnische Staatsangehörige, die vor allem als Vermittlerin fungiert haben soll, und zwei mutmaßliche Täter aus Polen, welche die Tat ausgeführt haben sollen.
Alle Festnahmen erfolgten in Zgorzelec und Karpacz (Polen). Die festgenommenen Personen sind zwischenzeitlich dem zuständigen Haftrichter in Polen vorgeführt worden und befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Deutsche Polizeibeamte durchsuchten am 10. Mai 2022 die beiden Wohnungen des tatverdächtigen Zollbeamten in Köln und Görlitz sowie dessen Arbeitsstätte in Bonn. Darüber hinaus wurden seitens der polnischen Strafverfolgungsbehörden eine Vielzahl von Objekten in Polen durchsucht.
Der Einbruch in das Hauptzollamt ist auch Gegenstand eines in Polen geführten eigenständigen Ermittlungsverfahrens. Vor dem Hintergrund der sowohl in Polen in als auch in Deutschland laufenden Ermittlungen können gegenwärtig nähere Informationen nicht gegeben werden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. (169)
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