POL-KLE: Kreis Kleve - Thema E-Scooter
Was ist erlaubt und was verboten?
Kreis Kleve (ots)
E-Scooter sind Tretroller mit Elektroantrieb und sie sind aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Was ist bezüglich dieser E-Scooter erlaubt und was verboten?
Für das Fahren eines E-Scooters benötigt man keine Fahrerlaubnis, wenn er bauartbedingt bis zu 20 km/h fährt. Der Fahrer oder die Fahrerin muss 14 Jahre alt sein und muss keinen Helm tragen. Das Tragen eines Helms wird jedoch von der Polizei empfohlen. E-Scooter sind nur für jeweils einen Fahrenden bestimmt - es darf also keine weitere Person mitgenommen werden. Mit dem E-Scooter können Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen benutzt werden, falls nicht vorhanden, fährt man auf der Fahrbahn.
Seit dem 1. März 2023 sind statt der grünen Kennzeichen aus dem Vorjahr, schwarze Versicherungskennzeichen anzubringen, ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Das stellt eine Straftat dar.
Zu beachten ist bei E-Scootern folgendes: Die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und der Beleuchtung ist zu überprüfen, eine gültige Betriebserlaubnis muss vorliegen und Haftpflichtversicherung und Versicherungskennzeichen sind Pflicht.
Gehwege und Fußgängerzonen zu benutzen und entgegen der Einbahnstraße zu fahren, ist tabu. Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden. Für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt 0,0 Promille. Auch beim Fahren eines E-Scooters darf während der Fahrt kein Mobiltelefon in der Hand gehalten oder bedient werden.
Fahren E-Scooter schneller als 20 km/h, weil sie so gekauft oder absichtlich getunt wurden, hat das erhebliche Folgen: Die Betriebserlaubnis erlischt, er wird verkehrsrechtlich zu einem Kraftfahrzeug und der Benutzer benötigt dann einen Führerschein der Klasse B. Beim Kauf eines E-Scooters - vor allem über das Internet oder im Ausland - darf nicht blind davon ausgegangen werden, dass er allen Richtlinien zur Teilnahme am Straßenverkehr entspricht. Manche dürfen aufgrund ihrer Ausstattung bei uns gar nicht in Betrieb genommen werden. (ms)
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