Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Verkehrsüberwachung durch operative Geschwindigkeitsmessungen
Sonntag/Montag, 09/10.06.2019, 11.00 Uhr - 17.00 Uhr
Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde MK führte über Pfingsten in Balve Geschwindigkeitsmessungen durch.
Bei ausgezeichneten Witterungsbedingungen waren am Sonntag und Montag zahlreiche Motorradfahrer, auf die sich in erster Linie die Maßnahmen der Verkehrsunfallbekämpfung bezogen, auf den Straßen unterwegs.
In Balve - Langenholthausen wurden am Pfingstsonntag 1604 Kraftfahrzeuge, davon 837 Zweiräder überprüft. 260 Fahrzeugführer fuhren zu schnell, davon 56 Motorradfahrer. In 236 Fällen kam es zur Erhebung von Verwarngeldern (davon 46 Kräder). Weitere 24 Fahrzeugführer (davon 10 Kräder) fuhren mit mehr als 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung deutlich schneller, als die zugelassenen 50 km/h Höchstgeschwindigkeit und erhalten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung vollzog hierbei ein motorisierter Zweiradfahrer aus Unna mit 95 km/h, der von der Sorpe-Talsperre kam. Dies wird mit einer Regelbuße von 200,- EUR, 2 Punkten im Verkehrszentralregister und 1 Monat Fahrverbot geahndet.
Bemerkenswert negativ fiel ein 19-jähriger PKW-Fahrer aus Hagen auf, welcher seit dem 15. Mai 2019 als Neuling Führerscheininhaber ist. Innerhalb des Ortes wurde er mit seinem VW mit 92 km/h gemessen. Ihm wurde eindringlich erläutert, dass er neben den 160,- EUR, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot ferner mit einer Nachschulung in einer autorisierten Fahrschule zu rechnen haben, welche mit weiteren hohen Kosten verbunden sei.
Nebenbei wurde noch ein Fahrer festgestellt, welcher verbotswidrig sein Handy während der Fahrt benutzte (100,- EUR Regelbuße).
Auf der B 229 in Beckum passierten am Pfingstmontag während der Messung 225 Fahrzeuge innerhalb der Ortschaft den Radarwagen (davon 32 Kräder). Es waren 27 Fahrzeugführer zu schnell unterwegs (davon 2 Kräder). Neben 25 Verstößen, welche mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden (davon 1 Krad), erhalten 2 Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige (davon 1 Krad). Der Kradfahrer war mit 91 km/h unterwegs. Dies zieht ebenfalls ein Bußgeld von 160,- EUR, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot nach sich.
In Volkringhausen, B 515, passierten bei der zweiten Messung an diesem Tag 188 Fahrzeugführer die Messstelle, davon 21 Motorräder. Festgestellt wurden 32 Verkehrsteilnehmer mit Überschreitungen der Geschwindigkeit, davon 1 Krad. Ein einziger Verkehrsteilnehmer fuhr mit einem PKW bei den zugelassenen 50 km/h mit 74 km/h so schnell, dass ihm eine Anzeige zugeleitet werden muss (80,- EUR Bußgeld, 1 Punkt).
Die konsequente Art der polizeilichen Einsatzkräfte, dass bei jeder Manipulation an der Abgasanlage eine Sicherstellung bzw. Beschlagnahme des beweiserheblichen Gegenstandes erfolgt, scheint zumindest für den Märkischen Kreis Früchte zu tragen. Offensichtlich hat sich diese Verfahrensweise bei den Motorradfreunden herumgesprochen, da ein solcher Umstand an keinem überprüften Gefährt festgestellt wurde.
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