Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: CEO-Fraud: Mitarbeiterin überweist Geld an falschen Chef im Ausland
Lüdenscheid (ots)
Auf eine gefälschte E-Mail hin hat eine Mitarbeiterin einer Lüdenscheider Firma am Mittwoch einen hohen fünfstelligen Betrag ins Ausland überwiesen. Sie ist auf eine bekannte Betrugsmasche hereingefallen: CEO-Fraud. Am Donnerstag erstattete der Chef Anzeige.
Die Täter gehen raffiniert vor und bereiten den Betrug von langer Hand vor: Sie sammeln jegliche Art von Informationen über das Unternehmen. Zu ihren Informationsquellen gehören Wirtschaftsberichte, Handelsregister, Werbebroschüren oder die Homepage. Sie interessieren sich für Geschäftspartner, geplante Investments und E-Mail-Adressen von Unternehmensmitarbeitern. Eine weitere wichtige Informationsquelle sind Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Dinge preisgeben.
Haben sie sich gründlich informiert, nehmen sie Kontakt zu ausgeforschten Mitarbeitern auf und geben sich als leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus. Ihre Opfer sind in der Regel Mitarbeiter aus der Buchhaltung oder dem Rechnungswesen. Diese werden unter einem Vorwand, z.B. auf eine angebliche Unternehmensübernahme, geänderte Bankverbindungen oder Notlagen, dazu aufgefordert, größere Summen auf ausländische Konten zu überweisen.
Die E-Mail-Absenderadressen oder Telefonnummern sind meist manipuliert oder stammen von ähnlich lautenden Domains. Der Betrüger könnte aber auch Zugriff auf den regulären Mail-Account erlangt haben. Oft verdonnern die falschen Chefs ihre Untergebenen auch noch zum Stillschweigen im Betrieb.
Auf diese Art ergaunerten die Betrüger bereits Millionen-Beträge einzelner Firmen.
Deshalb sollten Unternehmen dringend Sicherheitsmaßnahmen ergreifen: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Betrugsmasche. Geben Sie öffentlich nicht unnötig Informationen preis - weder zum Unternehmen, noch zu besonderen Funktionen der Mitarbeiter. Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen ein. Im Falle von Zahlungsanweisungen per E-Mail könnte zum Beispiel ein zwingender Rückruf beim Chef unter seiner bekannten Handy-Nummer helfen. Vier-Augen-Prinzip mindestens für ungewöhnliche Überweisungen oder Geld-Transfers ins Ausland. Weitere Infos: https://www.wirtschaftsschutz.info/DE/Themen/Wirtschaftskriminalitaet/PDFCEOFraudbka.pdf?__blob=publicationFile&v=7
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