Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Widerstand/Angriff auf Vollstreckungsbeamte/ Wohnungseinbruch
Hemer (ots)
Erst pöbelte er in der Hauptstraße Passanten an, dann legte er sich mit der Polizei an: Ein 50-jähriger Flohmarkt-Besucher landete am Samstagmorgen zunächst im Gewahrsam der Polizei, dann in einer psychiatrischen Klinik. Gegen 6 Uhr hatte er Besucher des Flohmarktes angepöbelt und eine der Betreiberinnen am Kragen gepackt. Die hinzu gerufenen Polizeibeamten versuchten es zunächst mit einem Platzverweis. Dem wollte der Hemeraner jedoch nicht nachkommen. Stattdessen holte er zu einem Faustschlag ins Gesicht eines Beamten aus. Der konnte sich allerdings wegdrucken. Gegen seinen massiven Widerstand wurde der Mann darauf gefesselt und zur Polizeiwache gebracht. Einen Alkoholvortest lehnte er ab. Auf Veranlassung von Arzt und Ordnungsamt wurde er nach PsychKG eingewiesen. Während der Maßnahmen versuchte er mehrmals, die Polizeibeamten zu treten und beleidigte die Einsatzkräfte.
Eine private Feier in einem Mehrfamilienhaus an der Gollackswiese endete am Sonntagmorgen gegen 1 Uhr blutig und für ein Opfer hinter Gittern: Ein 33-jähriger Partygast verprügelte eine 26 Jahre alte Frau. Der 51-jährige Gastgeber wollte helfen und bekam ebenfalls Schläge. Nachbarn alarmierten wegen der lautstarken Auseinandersetzung die Polizei. Der 33-jährige verweigerte jede Aussage (wie auch die Geschädigten) und wollte die Wohnung nicht verlassen. Die Polizeibeamten mussten ihn fesseln und aus dem Gebäude tragen. Dabei leistete der Kasseler massiven Widerstand und trat nach den Beamten. Den Rest der Nacht verbrachte der Mann im Gewahrsam der Polizei. Die Polizeibeamten schrieben Anzeigen wegen Körperverletzung und wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Gegen die Geschädigte lagen Haftbefehle vor, die von der Polizei vollstreckt wurden.
In der Nacht zum Samstag oder im Laufe des Vormittags wurde Am Deinsberg in ein Wohnhaus eingebrochen. Die Einbrecher öffneten Wintergarten- und Terrassentür. Zu der möglichen Beute kann die Polizei noch keine Angaben machen.
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