Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Hausbewohner kommt nach Hause und sieht in seinem Haus Taschenlampenschein/Kanaldeckel gestohlen/ Bankkarte verloren
Menden (ots)
Als ein Hausbewohner am Montag gegen 20.15 Uhr nach Hause kam, sah er in seinem Haus den Schein von Taschenlampen und hörte Klappern. Er verständigte umgehend die Polizei und versuchte, gemeinsam mit Nachbarn, das Gebäude zu umstellen. Die Polizei rückte mit mehreren Fahrzeugbesatzungen und Diensthund an. An einer Seite lehnte eine Leiter an einem Badezimmerfenster. Das Fenster wurde aufgehebelt. Die Polizei durchsuchte das Gebäude: Im Haus waren nahezu alle Schranktüren geöffnet und die Möbel durchwühlt. Doch die Täter konnten offenbar fliehen. Nach den ersten Feststellungen wurde unter anderem Bargeld gestohlen.
Am Montag zwischen 12 und 20.30 Uhr wurde In den Hesserlen in ein Wohnhaus eingebrochen. Die Einbrecher hebelten ein Fenster auf der Rückseite des Einfamilienhauses auf und durchwühlten das gesamte Gebäude einschließlich des Kellers. Sie entkamen nach der ersten Feststellung bei der Anzeigenaufnahme mit einer Spiegelreflexkamera und Kleingeld. Die Polizei sicherte Spuren. Die Polizei berät Mieter und Hauseigentümer kostenlos in Sachen Einbruchschutz: Die Fachleute der Kriminalprävention in Hemer sind erreichbar unter Telefon 02372/9099-5510 oder -5511. Viele weitere Tipps und Hinweise finden Sie auf www.polizeiberatung.de. In dem konkreten Fall bittet die Polizei um Hinweise unter Telefon 9099-0.
Auf einer Baustelle eines privaten Grundstücks an der Iserlohner Landstraße wurden ein Gullideckel gestohlen und ein weiterer beschädigt. Der Diebstahl könnte bereits einige Tage zurückliegen, wurde aber erst am Montagmittag entdeckt.
Nach dem Einkaufen am Samstag hat eine 25-jährige Mendenerin ihre Geldbörse verloren. Als sie ihre Bankkarte sperren ließ, teilte ihr die Bank mit, dass nach dem Verlust bereits mit ihrer Karte eingekauft wurde. Die Frau erstattete Anzeige bei der Polizei. Die veranlasste eine KUNO-Sperrung, um den weiteren Einsatz der Karte im Lastschriftverfahren (also ohne PIN) zu verhindern. (cris)
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