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POL-NE: Alkohol, Drogen und die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigende Kostüme haben auch an Karneval hinterm Steuer nichts zu suchen

POL-NE: Alkohol, Drogen und die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigende Kostüme haben auch an Karneval hinterm Steuer nichts zu suchen
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Rhein-Kreis Neuss (ots)

Mit Beginn der fünften Jahreszeit appelliert der Leiter der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, an alle Jecken, die auf das Autofahren nicht verzichten möchten oder können, weder sich noch andere durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit zu gefährden.

Die Polizei ruft daher dazu auf, nach dem Genuss von Alkohol, das Auto stehen zu lassen. Steigen Sie nach einer ausgelassenen Karnevalsparty auf Busse, Bahnen oder Taxen um und kommen Sie so sicher nach Hause. Während der Karnevalstage führt die Polizei verstärkt Alkoholkontrollen durch.

Die "ernüchternde" Bilanz aus dem vergangenen Jahr: Während der "tollen Tage" 2018 kontrollierte die Polizei im Rhein-Kreis Neuss mehr als 1284 Verkehrsteilnehmer. In einigen Fällen wurden Atemalkoholtests durchgeführt. Dabei stellten die Beamten sechs Fahrzeugführer fest, die über dem erlaubten Promillewert lagen. Weitere sechs Kontrollierte standen unter Drogeneinfluss. Es ereigneten sich drei Verkehrsunfälle bei denen Alkohol im Spiel war und drei Beteiligte Verletzungen erlitten. Sieben Führerscheine stellte die Polizei sicher.

Anstatt nach einer Trunkenheitsfahrt monatelang auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen zu sein, weil man seinen Führerschein abgeben musste, sollte man zur Karnevalsfeier vorausschauend ein wenig mehr Geld für Bus, Bahn oder Taxi mitnehmen.

Schon geringe Mengen an Alkohol können zur Fahruntüchtigkeit führen. Auch Nachwirkungen einer alkoholreichen Karnevalsparty, können das Reaktionsvermögen am nächsten Tag erheblich einschränken (Stichwort: Restalkohol). Unter Umständen müssen Sie mit Fahrverbot, Punkten, Geldstrafe, bis hin zum Strafverfahren rechnen. Ein Verwarnungsgeld können auch Kostüme nach sich ziehen, die den Fahrzeugführer in seiner Sicht oder seiner Hör- oder Bewegungsfähigkeit einschränken.

Die Polizei wünscht allen Närrinnen und Narren schöne und fröhliche Karnevalstage und verbindet die guten Wünsche mit der Bitte, verantwortungsvoll zu feiern, damit eine ungewollte Ernüchterung nicht schon vor Aschermittwoch eintritt.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
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Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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