Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Eine Leichtverletzte und Sachschaden nach Unfall mit E-Scooter - Polizei prüft Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Meerbusch (ots)
Am Sonntag (14.07.), ereignete sich auf dem Bommershöfer Weg, in Höhe eines Supermarkts, ein Auffahrunfall, der im Ergebnis eine leichtverletzte Beteiligte forderte. Gegen 9:30 Uhr nahm eine 54-jährige den vor ihr bremsenden Pkw offenbar zu spät wahr und fuhr mit ihrem E-Scooter auf das Heck des Autos auf. Hierbei erlitt sie leichte Verletzungen. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war.
Der Verdacht eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird nun durch das ermittelnde Verkehrskommissariat der Polizei geprüft.
Eine Haftpflichtversicherung ist bei Elektrokleinstfahrzeugen (hier: Tretroller mit Elektroantrieb, Straßenzulassung und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h ) zwingend vorgeschrieben. Sie wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette (Versicherungskennzeichen) am Roller nachgewiesen.
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