Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Strafverfahren gegen E-Scooter-Fahrer eingeleitet - Polizei warnt vor leichtsinnigem Umgang
Neuss (ots)
Am Mittwoch (24.07.), gegen 20 Uhr, hielten Streifenbeamte, auf der Brücke oberhalb des Verschiebebahnhofs, einen 31-jährigen Mann auf einem E-Scooter an. An dem Elektrokleinstfahrzeug fehlte der Versicherungsnachweis. Der Neusser räumte den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Sein nervöses Verhalten und ein untrüglicher Geruch führten dann noch zum Auffinden von Betäubungsmitteln. Wegen des Verdachts, Drogen konsumiert zu haben und unter dem Einfluss selbiger ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, musste dem 31-Jährigen eine Blutprobe entnommen werden. Strafverfahren wegen der Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Pflichtversicherungsgesetz wurden eingeleitet.
Seit Kurzem sind E-Scooter für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Entsprechend der gesetzlichen Regelung, sind diese Elektrokleinstfahrzeuge versicherungspflichtig. Nicht nur der größtenteils "ungeschützte" E-Scooter-Fahrer auch potentielle Unfallgegner können bei Zusammenstößen teils erhebliche Verletzungen oder Schäden davontragen. Die Versicherung schützt in solchen Fällen den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn er mit dem Scooter Dritte schädigt. Das Nutzen unversicherter Elektro-Roller im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Straftat dar. Das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zieht mindestens ein empfindliches Bußgeld nach sich, zudem ist der Besitz von Drogen strafbar.
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