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POL-NE: Polizei klärt drei bewaffnete Raubüberfälle - Richter schickt zwei Dormagener in Untersuchungshaft

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Dormagen (ots)

In den vergangenen Tagen überführten Kripobeamte der Polizei im Rhein-Kreis Neuss zwei Verdächtige, die nach bisherigem Ermittlungsstand für drei bewaffnete Raubüberfälle in Betracht kommen.

Ein 17-jährigen Dormagener steht im Verdacht, zusammen mit Komplizen im Februar 2020 eine Spielhalle und, im gleichen Monat sowie Anfang März, zwei Tankstellen im Dormagener Stadtgebiet überfallen und dabei Bargeld geraubt zu haben.

Die Polizei berichtete mit Pressemitteilung vom 17.02.2020 - 11:49 Uhr, 23.02.2020 - 23:48 Uhr und 02.03.2020 - 09:06 Uhr von den Taten. In der Innenstadt hatte es am 15. Februar eine Spielhalle an der Kölner Straße getroffen. Gegen 19:55 Uhr hatte ein maskiertes Duo das Casino betreten und mit vorgehaltener Schusswaffe die Herausgabe von Geld verlangt. Anschließend flüchtete es.

Am 23. Februar und am 01. März hatte ein mutmßlicher Einzeltäter die Tankstellen an der Hamburger- und der Lübecker Straße im Gewerbegebiet Top-West im Ortsteil Horrem überfallen. Der Verdächtige war maskiert und forderte ebenfalls Bargeld, während er mit einer Waffe drohte.

Ermittlungen der Kripo führten nun auf die Spur des 17-jährigen Dormageners, der bei seinen Vernehmungen einräumte, die Überfälle begangen zu haben. In den daraus resultierenden Erhebungen ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Komplizen. Ins Visier der Ermittler geriet ein 18-jähriger Mann aus Dormagen. Er bestreitet in seiner Vernehmung eine Tatbeteiligung.

Die beiden 17 und 18 Jahre alten Dormagener, die bereits polizeibekannt sind, wurden zwischenzeitlich einem Richter (auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf) vorgeführt, der Haftbefehle wegen schweren Raubes erließ und das Duo in Untersuchungshaft schickte. Die Ermittler gehen insbesondere der Frage nach, ob weiteren Verdächtigen eine Beteiligung an den Überfällen nachgewiesen werden kann.

Die Ermittlungen dauern deshalb an.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

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