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POL-NE: Wegen Handy aufgefallen - Coronaverstoß bei Verkehrskontrolle festgestellt

POL-NE: Wegen Handy aufgefallen - Coronaverstoß bei Verkehrskontrolle festgestellt
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Grevenbroich (ots)

Am Mittwoch (25.11.), in der Zeit von 10:30 Uhr bis 14 Uhr, führte der Schwerpunktdienst der Polizei einen Sondereinsatz zur Überwachung des Straßenverkehrs durch. Dieser fand an der Beschwerdestelle auf der Rheydter Straße, im Bereich der Erich Kästner Gemeinschaftsgrundschule, in Grevenboich statt. Seit zwei Jahren darf dort nur noch mit 30 Stundenkilometern gefahren werden. Nach Aussagen der Anwohner halten sich viele Verkehrsteilnehmer aber nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung.

Die Ordnungshüter überwachten das Verhalten von Fahrzeugführern, das zu einer Gefahr von Fußgängern und Radfahrern führen kann. In Gesprächen wiesen Beamten die Verkehrsteilnehmer insbesondere darauf hin, dass viele Kinder diesen Bereich als Schulweg nutzen.

Es konnten Ordnungswidrigkeiten wegen Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (in 14 Fällen) und Verstöße gegen die Gurtpflicht sowie das benutzen von Mobiltelefonen geahndet werden.

Die Benutzung eines Handys brachte eine junge Frau in den Fokus der Beamten. Zur Ahndung des Verkehrsverstoßes wurde sie angehalten. Als die Beamten an ihr Fahrzeug herantraten, teilte die Dame durch ihr geöffnetes Fenster mit, dass sie mit dem Covid-19 Virus infiziert sei und unter Quarantäne stehe. Sie hatte einem Bekannten angeboten ihn zu seinem anstehenden Corona-Test zu fahren.

Da es sich bei Nichteinhaltung der Quarantäne um einen Rechtsverstoß handelt, leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein.

So verhalten sie sich richtig: Wenn Sie sich mit COVID-19 infiziert haben, müssen Sie in Quarantäne bleiben! Schützen Sie die Menschen in ihrer näheren Umgebung. Das gilt, unabhängig von einer bestätigten Infektion, auch für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Wenn Sie nicht wissen ob sie infiziert sind, aber leichte Corona Symptome aufweisen, bleiben Sie unbedingt zuhause. Wenden Sie sich außerdem an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt bzw. außerhalb der Sprechstunden an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 116 117, um das weitere Vorgehen zu besprechen. In dringenden Fällen, etwa bei Atemnot, wenden Sie sich an die 112.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
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Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
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