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POL-NE: Individualkennung überführt Tatverdächtigen - Gestohlener Beamer aus Vereinsheim zurück

POL-NE: Individualkennung überführt Tatverdächtigen - Gestohlener Beamer aus Vereinsheim zurück
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Rommerskirchen-Butzheim, Grevenbroich (ots)

Quasi sich selbst überführt hat ein 34-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz am Dienstag (16.02.). Er versuchte mit dem Verkauf eines Beamers über eine Online-Plattform schnelles Geld zu machen. Doch er hatte die Rechnung ohne den misstrauischen Kaufinteressenten gemacht. Denn schnell kam der Verdacht auf, dass es sich bei dem vermeintlichen Schnäppchen um Diebesgut handeln könnte. Und so erwartete den Anbieter der mutmaßlichen Hehlerware kein zahlender Kunde, sondern die Polizei am zuvor vereinbarten Übergabeort in Grevenbroich-Elsen.

Anhand der Individualnummer des Beamers ließ sich augenblicklich klären, dass das Gerät am ersten Februarwochenende aus einem Vereinsheim in Rommerskirchen-Butzheim gestohlen worden war. Einbrecher hatten gewaltsam eine rückwärtige Tür geöffnet und sich so Zutritt zu dem Gebäude an der Sebastianusstraße verschafft. Die Polizei suchte unter anderem mit Pressemitteilung (08.02.2021 - 11:37 Uhr https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/4832784) nach Zeugen des Vorfalls und nach dem entwendeten Beamer.

Dank vorhandener Unterlagen konnte die ermittelnde Kripo den Projektor zur Fahndung ausschreiben, was am Dienstag (16.02.) zur sofortigen und einwandfreien Zuordnung des Beutestücks sowie zur vorläufigen Festnahme des 34-Jährigen führte.

Oft sind Beutestücke aus Diebstählen für immer verloren und die Taten schwer aufzuklären, weil sichergestellte Beweisstücke nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können. Das sieht anders auch, wenn Diebesgut anhand der oft vorhandenen Individualnummer zur Fahndung ausgeschrieben wird und wie im vorliegenden Fall einen tatverdächtigen Dieb oder Hehler als solchen überführt.

Deshalb der Tipp der Polizei:

Beugen Sie vor und warten Sie nicht, bis Sie Opfer eines Diebstahls werden. Notieren Sie die Individualnummern im Vorhinein, dann haben Sie sie im Ernstfall schnell griffbereit. Das Verfahren eignet sich auch besonders für Fahrräder, die nicht selten aufgefunden oder bei allgemeinen Kontrollen überprüft werden. Eine handschriftliche Notiz reicht aus, es bietet sich aber auch der kostenlose "Fahrradpass" als App für Ihr Smartphone an. Sämtliche für die Identifizierung relevanten Daten können dort problemlos gespeichert werden und bei einer Anzeigenerstattung direkt an die Polizei, aber darüber hinaus auch an die Versicherung weitergeleitet werden.

Zudem empfiehlt die Polizei:

   - Markieren Sie Ihre Wertgegenstände (Gravur, Beschriftung, 
     UV-Kennzeichnung etc.) eindeutig und notieren Sie die 
     wichtigsten Daten.
   - Fotografieren Sie schwer zu beschreibende Gegenstände.
   - Bewahren Sie Kaufbelege und andere wichtige Dokumente zu Ihren 
     Wertgegenständen (Expertisen, Gutachten, Fotos) zusammen mit dem
     Verzeichnis.

Im Fall des 34-jährigen Festgenommenen ermittelt nun die Kripo wegen des Verdachts des Einbruchdiebstahls. Darüber hinaus muss sich der Mann auch wegen des Besitzes von Amphetamin und Marihuana verantworten, welches die Polizisten bei der Durchsuchung seiner Sachen sicherstellten. Auch ein Mobiltelefon fanden die Beamten bei dem Wohnungslosen. Das Gerät konnte jedoch mangels Ausschreibung im Fahndungsbestand keiner konkreten Tat zugeordnet werden und wurde deshalb dem Tatverdächtigen wieder ausgehändigt.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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