Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Kreisweite Verkehrskontrollen am "Carfreitag"
Rhein-Kreis Neuss, Rommerskirchen, Grevenbroich, Dormagen, Neuss (ots)
Der Schwerpunktdienst der Polizei im Rhein-Kreis Neuss nahm am Karfreitag (02.04.) sowohl motorisierte Zwei- als auch Vierräder und deren Fahrer etwas genauer unter die Lupe.
In Rommerskirchen überprüften Beamte, gegen 15 Uhr, einen Audi wegen auffälliger technischer Veränderungen. Augenscheinlich war das Fahrwerk entgegen der gesetzlichen Bestimmungen verändert worden. Tatsächlich stellten die Polizisten bei genauer Überprüfung fest, dass der Halter eine nicht genehmigte Tieferlegung vorgenommen hatte. Da diese Veränderung zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führte, wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der 38-jährige Dormagener muss mit einem Punkt in Flensburg und einer Strafe von etwa 135 Euro rechnen.
Gegen 18 Uhr fiel einer Zivilstreife in Grevenbroich-Wevelinghoven ein getunter VW Polo auf. Der 34-Jährige am Steuer des auffälligen Kleinwagens wollte offensichtlich besondere Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Auf der Strecke zwischen "An der Zuckerfabrik" und der Poststraße drehte er mehrfach seinen Motor lautstark auf. Dabei verursachte er am stillen Feiertag eine erhebliche Lärmbelästigung. Offenbar hatte er nicht mit den Ordnungshütern in Zivil gerechnet, denen seine Fahrweise auffiel und die ihn daraufhin anhielten. Der Polo wurde einer eingehenden technischen Überprüfung unterzogen. Neben Manipulationen am Fahrwerk bestätigte sich der Verdacht, dass eine nicht zulässige Veränderung an der Schalldämpferanlage vorgenommen worden war. Hierdurch erzeugte der Motor, insbesondere bei hohen Drehzahlen, deutlich mehr Lärm als zugelassen. Die einschreitenden Polizisten stellten das Auto sicher. Die genauen Veränderungen am PKW werden nun durch ein gerichtsverwertbares Gutachten festgestellt. Neben dem zu erwartenden Bußgeld wird der Besitzer des Polos die Kosten für das Gutachten und den Abschleppwagen zahlen müssen. Zudem wird er bis zur Freigabe des Fahrzeugs durch die Polizei auf sein Gefährt verzichten müssen. Auch wird er anschließend unverzüglich alle illegalen technischen Veränderungen in einen ordnungsgemäßen Zustand zurückbauen müssen.
In Grevenbroich auf der Bergheimer Straße fiel einer Streifenwagenbesatzung ein schneller Elektroroller auf. Ein 28-jähriger Grevenbroicher steuerte das Gerät etwas unsicher über die Straße. Der Rollerfahrer wurde angehalten. Zunächst stellten die Polizeibeamten fest, dass das Elektrofahrzeug über keine Straßenzulassung verfügte. Der Roller erreichte eine Geschwindigkeit von 45 km/h. Fahrzeuge dieser Bauart können zwar über den Internethandel bestellt werden, sind aber für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Eine Versicherung für den Roller konnte der Fahrer auch nicht vorweisen. Die Beamten stellten zusätzlich deutliche Anzeichen eines Drogenkonsums bei dem 28-Jährigen fest. Ein später auf der Wache durchgeführter Drogenvortest bestätigte den Verdacht. Der Grevenbroicher gab zu, Cannabisprodukte konsumiert zu haben. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, der Roller wurde sichergestellt. Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ohne Versicherungsschutz, Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Betriebserlaubnis und Führen eines KFZ unter Drogeneinfluss wurden eingeleitet.
In Dormagen wurde ein hochmotorisierter Mercedes am Nachmittag, gegen 14 Uhr, festgestellt. Der Fahrer fiel durch aggressive Fahrweise auf und überholte trotz entsprechenden Verbotes zwei Autos. Der 34-jährige Dormagener wurde durch die Polizei angehalten und überprüft. Ihn erwarten nun ein Bußgeld von mindestens 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
In Neuss am Derendorfweg stellte eine Streifenwagenbesatzung einen VW Bulli fest. Der Kleinbus wurde angehalten. Am Steuer saß eine 18-jährige Fahranfängerin. Die junge Frau aus Düsseldorf hatte wohl ihre Führerscheinprüfung noch nicht absolviert. Vor ihrer Prüfung wollte sie anscheinend noch eine private Fahrstunde unternehmen. Da ihr Vater auf dem Beifahrersitz keine Fahrlehrerqualifikation besaß war diese "Fahrstunde" natürlich nicht zulässig. Gegen Vater und Tochter wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, nach Fahrerwechsel konnten beide die Heimreise antreten.
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