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POL-NE: Polizeiliche Verkehrskontrolle: Fahrtauglichkeit von Mensch und Maschine auf dem Prüfstand

POL-NE: Polizeiliche Verkehrskontrolle: Fahrtauglichkeit von Mensch und Maschine auf dem Prüfstand
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Dormagen (ots)

Am Montagvormittag (31.05.) führte der Schwerpunktdienst der Polizei im Rhein-Kreis Neuss Verkehrskontrollen an der Mathias-Giesen-Straße durch. Innerhalb von nur einer Stunde fielen dabei elf Kraftfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit auf. Der traurige Spitzenreiter war knapp 21 Stundenkilometer schneller als die erlaubten 50 km/h.

Gegen 11.30 Uhr, musste sich auch der 47-jährige Fahrer eines offensichtlich getunten Autos der Kontrolle stellen. Dabei fiel auf, dass der Wagen gefährliche Mängel hatte und unter anderem bereits Schleifspuren in den beiden vorderen Radkästen aufwies. Eine fachmännische Begutachtung führte zu der Erkenntnis, dass der Zustand des Autos gravierende Mängel aufwies, die der Halter nun unmittelbar beseitigen lassen muss. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren erwartet den Dormagener zudem.

Strafrechtlich verantworten muss sich auch ein 22-jähriger Dormagener, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten werden sollte, aber dann schnell in den Verdacht geriet, Drogen konsumiert zu haben. Ein entsprechender Schnelltest verlief positiv, so dass eine Blutprobe fällig wurde. Die Weiterfahrt wurde dem jungen Mann untersagt.

Drogenkonsum kann zur Beeinträchtigung der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens führen. Im schlimmsten Fall gefährden Drogenkonsumenten nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1.500 Euro geahndet werden. Hinzu kommt ein mögliches Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Wer drogenbedingt einen Fahrfehler macht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat. Die Folgen können eine Führerscheinsperre von bis zu fünf Jahren und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) sein.

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