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POL-NE: Mann mit Waffe ruft die Polizei auf den Plan

Neuss (ots)

In der Nacht zu Mittwoch (14.07.), gegen 00:15 Uhr, erhielt die Polizei einen Besorgnis erregenden Hinweis auf einen Mann, der nach Angaben des Anrufers auf dem Gehweg am Friedrich-Ebert-Platz liege und eine Schusswaffe in der Hand halte.

Unmittelbar begaben sich Streifenbeamte zur Einsatzörtlichkeit. Erleichtert stellten die Polizisten fest, dass der Verdächtige sich offenbar aufgrund vorangegangenen Alkoholkonsums auf dem Gehweg zum Schlafen hingelegt hatte. Tatsächlich hatte der 40-Jährige eine Schreckschusswaffe in der Hand, die jedoch einer scharfen Pistole täuschend ähnlich sah. Die eingesetzten Beamten sicherten die PTB-Waffe und durchsuchten den Verdächtigen nach weiteren möglicherweise gefährlichen beziehungsweise verbotenen Gegenständen, und sie wurden fündig. In der Jackentasche des Mannes fanden sie ein Spitzmantelgeschoss einer Maschinenpistole zu dessen Herkunft der Alkoholisierte schwieg. Einen erforderlichen Waffenschein besaß er auch nicht. Den 40-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren. Der Vorwurf lautet Verstoß gegen das Waffengesetz.

Thema "Anscheinswaffen" / PTB-Waffen:

Die Polizei muss bei Einsätzen, bei denen Zeugen von einer Pistole oder Schusswaffe berichten, zunächst davon ausgehen, dass es sich um scharfe und somit gefährliche Waffen handelt. Zum Eigenschutz und zum Schutz der Bevölkerung müssen Beamte entsprechend reagieren. So kann aus dem verbotenen öffentlichen Umgang mit Anscheins- beziehungsweise Schreckschusswaffen schnell tödlicher Ernst werden. Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild wie Feuerwaffen aussehen. Schreckschusswaffen erkennt man in der Regel am angebrachten Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Diese Waffen dürfen nicht ohne Weiteres in der Öffentlichkeit geführt werden, weil sonst meist ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt.

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