Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Verdacht illegales Rennen - Polizei beschlagnahmt Führerschein und Auto
Kaarst (ots)
Das Verkehrskommissariat der Polizei in Kaarst ermittelt derzeit wegen des Verdachts eines illegalen Kraftfahrzeugrennens im Rahmen einer Flucht vor der Polizei.
Am Donnerstagnachmittag (19.08.), gegen 17:30 Uhr, fiel Beamten der Wache Kaarst auf der Neusser Straße ein weißer BMW auf, dessen 38-jähriger Fahrer offenbar sein Handy bediente. Die Ordnungshüter entschlossen sich, das Fahrzeug anzuhalten und zu kontrollieren. Der Mann aus Neuss missachtete die Anhaltezeichen und entzog sich der Kontrolle mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit und waghalsigen Fahrmanövern. Da eine Gefährdung für Beteiligte und Unbeteiligte unbedingt vermieden werden musste, riss der Sichtkontakt zum Flüchtenden zunächst ab. Wenig später jedoch stellten die Beamten sein Auto verlassen an der Büdericher Straße fest.
Nicht zuletzt durch Hinweise mehrerer aufmerksamer Zeugen und die ummittelbar eingeleitete Fahndung, auch unter Einsatz von Zivilkräften, konnten die Beamten den Flüchtigen an der Büdericher Straße in der Nähe seines Autos stellen.
Sie beschlagnahmten den Führerschein des Rasers. Seinen Wagen stellten die Beamten ebenfalls sicher. Der 38 Jahre alte Mann wird sich nun wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie einer Straßenverkehrsgefährdung verantworten müssen.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind im Strafgesetzbuch nach § 315d unter Strafe gestellt. Im Gesetz heißt es unter anderem: "Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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