Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Mehrere PKW beschädigt - Die Polizei sucht nach Zeugen für Verkehrsunfallflucht
Neuss (ots)
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (07.10./08.10.), in der Zeit zwischen 3:00 und 4:00 Uhr, kam es nach ersten Erkenntnissen an der Dyckhofstraße in Neuss zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, bei dem sich der Kraftfahrer oder die Kraftfahrerin unerlaubt von der Unfallstelle entfernte.
Nach ersten Erkenntnissen kam der Flüchtige aus Richtung Düsseldorfer Straße und fuhr in Richtung Blücherstraße, als er aus noch ungeklärter Ursache zunächst nach links von der Fahrbahn abkam und dabei zwei geparkte Autos beschädigte. Bei seiner Weiterfahrt beschädigte der Unbekannte drei weitere, rechts geparkte PKW, vermutlich dadurch, dass er zusätzlich nach rechts von der Fahrbahn abkam.
Der Wagen dürfte im Frontbereich deutliche Schäden aufweisen.
Das Verkehrskommissariat Neuss hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen für diese Verkehrsunfallflucht.
Wer Hinweise auf den Fahrer oder das Fahrzeug geben kann, wird gebeten, sich unter der Nummer 02131 300-0 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange da bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war, oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in § 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.
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