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POL-NE: Nächtlicher Einsatz auf Baustelle: Drogen und mutmaßliches Diebesgut bei Verdächtigem sichergestellt

Neuss (ots)

Zeugen machten die Polizei in der Nacht zu Freitag (5.11.), gegen 3:30 Uhr, auf einen Fahrradfahrer aufmerksam, der sich auf das umschlossene Gelände einer Baustelle an der Augustinusstraße begeben hatte und dort auffälliges Interesse an den Containern zeigte. Streifenwagen rückten zur beschriebenen Örtlichkeit aus und stellten dort einen 40-Jährigen, der zunächst behauptete, nur seine Notdurft verrichtet zu haben, dann aber auch einräumte, in einem Gebäude gewesen zu sein und dort einige Dinge an sich genommen zu haben. Entsprechend fanden sich neben einbruchstypischen Werkzeugen auch das erwähnte Diebesgut in dem vom Tatverdächtigen mitgeführten Rucksack. Auch die Herkunft des Damenfahrrades der Marke Pegasus konnte vor Ort nicht eindeutig geklärt werden. Die Polizisten stellten es wegen des Verdachts des Diebstahls sicher. Doch damit nicht genug. Bei der Durchsuchung der Person fanden die Beamten Drogen, nach ersten Erkenntnissen Cannabis und Amphetamin, in der Jackeninnentasche des Neussers. Zudem steckte in der Brusttasche ein Führerschein, der auf eine andere Person ausgestellt war. Auf Nachfrage behauptete der 40-Jährige, die Jacke gefunden zu haben, sodass es sich vermutlich um den Führerschein des vormaligen Besitzers handeln würde. Den Ausflüchten des bereits polizeibekannten Mannes schenkten die Beamten wenig Glauben. Sie nahmen den derzeit Wohnungslosen vorläufig fest und regten ein beschleunigtes Verfahren an. In diesem Fall wird der Festgenommene zeitnah auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Richter vorgeführt. Das beschleunigte Verfahren ist eine besondere Form des Strafverfahrens bei kleineren Delikten. Es kann innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden, wenn der Sachverhalt einfach gelagert ist oder eine klare Beweislage besteht. Es dient der nicht zuletzt präventiv wirkenden zügigen Strafverfolgung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur Vermeidung oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Diebstahls sowie der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im vorliegenden Fall dauern an.

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