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POL-NE: Fahrer kollidiert mit Laterne - Drogenvortest positiv

Grevenbroich (ots)

Am Montag (04.04.), gegen 9:45 Uhr, wurde eine Streifenwagenbesatzung nach Allrath zur B 59 gerufen. Vor Ort trafen die Beamten auf einen 30 Jährigen, der mit seinem Mercedes von der Fahrbahn abkam und mit einer Straßenlaterne kollidierte. Der Fahrer behauptete, dass er einem entgegenkommenden Auto ausweichen musste. Eine Zeugenaussage konnte dies jedoch nicht bestätigen.

Da es sich um eine Schutzbehauptung des Unfallverursacher handeln hätte können, nahmen die Beamten den Mann genauer unter die Lupe. Ein Drogenvortest bestätigte den Verdacht der Polizisten. Der 30 Jährige verletzte sich leicht bei dem Unfall, sein Fahrzeug wurde abgeschleppt.

Er muss sich nun einem Strafverfahren wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten.

En Arzt entnahm ihm eine Blutprobe.

Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen übernommen.

Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen. Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen eine Geldbuße bis zu 1.500 Euro zahlen. Außerdem erhalten sie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Wer drogenbedingt einen Fahrfehler macht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat. Dies hat unter anderem ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren, eine Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge. Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

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