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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Unter Drogeneinfluss auf geklautem E-Scooter unterwegs

Neuss (ots)

Im Rahmen einer Streifenfahrt kontrollierten Beamte am Freitagabend (22.4.) einen 34 Jährigen auf einem E-Scooter auf der Bergheimer Straße.

Er fiel den Polizisten aufgrund des abgelaufenen Versicherungsschutzes auf. Da das aktuelle Kennzeichen für so ein Gefährt grün hätte sein müssen und nicht blau, wie bei dem 34 Jährigen, kontrollierte die Streifenwagenbesatzung den Mann. Während des Gesprächs machte der Angehaltene unglaubwürdige Angaben zur Herkunft des Rollers.

Eine Überprüfung im polizeilichen System zeigte, dass der E-Scooter zur Fahndung ausgeschrieben war. Zusätzlich machte der Kontrollierte einen sehr unruhigen Eindruck und bestätigte auf Nachfrage, dass er regelmäßig Drogen konsumiere.

Die Polizei nahm den 34 Jährigen mit auf die Wache. In seinem Rucksack stellten die Beamten Drogen, vermutlich Cannabis, sicher.

Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe.

Der Mann muss sich nun wegen Diebstahl, des Führens eines Fahrzeugs ohne gültigen Versicherungsschutz, des Besitzes von Drogen sowie des Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten.

   Tipps der Polizei: Beugen Sie vor und warten Sie nicht, bis Sie 
Opfer eines Diebstahls werden. Notieren Sie die Individualnummern im 
Vorhinein, dann haben Sie sie im Ernstfall schnell griffbereit. Das 
Verfahren eignet sich auch besonders für Fahrräder, die nicht selten 
aufgefunden oder bei allgemeinen Kontrollen überprüft werden. Eine 
handschriftliche Notiz reicht aus, es bietet sich aber auch der 
kostenlose "Fahrradpass" als App für Ihr Smartphone an. Sämtliche für
die Identifizierung relevanten Daten können dort problemlos 
gespeichert werden und bei einer Anzeigenerstattung direkt an die 
Polizei, aber darüber hinaus auch an die Versicherung weitergeleitet 
werden. Zudem empfiehlt die Polizei:
   - Markieren Sie Ihre Wertgegenstände (Gravur, Beschriftung, 
     UV-Kennzeichnung etc.) eindeutig und notieren Sie die 
     wichtigsten Daten.
   - Fotografieren Sie schwer zu beschreibende Gegenstände.
   - Bewahren Sie Kaufbelege und andere wichtige Dokumente zu Ihren 
     Wertgegenständen (Expertisen, Gutachten, Fotos) zusammen mit dem
     Verzeichnis.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
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Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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