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POL-NE: Bilanz eines Sondereinsatzes der Polizei zum Thema "Ladungssicherung"

POL-NE: Bilanz eines Sondereinsatzes der Polizei zum Thema "Ladungssicherung"
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Neuss (ots)

Am Donnerstag (06.07.), in der Zeit von 09:00 bis 14:00 Uhr, führten Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei im Rhein-Kreis Neuss in Kooperation mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) Kontrollen zur Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs durch.

Innerhalb von fünf Stunden überprüften die Einsatzkräfte am Derendorfweg mehr als 70 Verkehrsteilnehmer und ihre Fahrzeuge.

Ein Fahrer sicherte die Ladung seines LKW lediglich mit zehn Spanngurten, obwohl für einen sicheren Transport mindestens 30 Spanngurte vorgeschrieben sind. Die mangelhafte Sicherung könnte bei einem abrupten Fahrmanöver oder einer Vollbremsung dazu führen, dass Ladung nach hinten oder zur Seite verrutscht und andere Verkehrsteilnehmer durch herabstürzende Teile gefährdet werden.

Bei einer weiteren LKW-Kontrolle wurde auf einer Ladefläche eine Kabeltrommel festgestellt, die der Fahrer sogar ohne jede Sicherung auf seinem Gefährt transportierte.

Fehlende Ladungssicherung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in der sogenannten Verkehrssünderdatei in Flensburg geahndet. Bei Verstößen muss die Ladung vor Ort nachträglich gesichert werden, andernfalls kann die Weiterfahrt untersagt werden.

Die Einsatzkräfte konnten bei weiteren Kontrollen zudem in mehren Fällen Verstöße hinsichtlich der Gurtanlegepflicht und der verbotenen Nutzung von Mobiltelefonen feststellen und ahnden.

Ein Fahrer war mit seinem E-Scooter unter dem Einfluss von Cannabis unterwegs. Bei einem der kontrollierten Fahrzeuge war die Betriebserlaubnis erloschen, da sich der Heckspoiler in einem unsachgemäßen Zustand befand.

Die Polizei leitet in diesen Fällen entsprechende Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren ein.

Die Beamten setzte an dem Tag zudem eine Geschwindigkeitsmessanlage im Stadtgebiet Neuss ein. 150 Kraftfahrzeugführer hielten sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern.

Die Kreispolizeibehörde Neuss wird ihre Kontrollaktivitäten im gewerblichen Personen- und Güterverkehr auch zukünftig weiter im gesamten Kreisgebiet intensivieren.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
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-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
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