Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Schwerpunkteinsatz "Drogen und Alkohol im Straßenverkehr" in Neuss
Neuss (ots)
Am Sonntag (24.09.) fand in Neuss ein Schwerpunkteinsatz zum Thema "Drogen und Alkohol im Straßenverkehr" an den Kreuzungen Tucherstraße / Fuggerstraße sowie Am Blankenwasser / Im Taubental statt.
Insgesamt wurden zwischen 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr circa 147 Personen kontrolliert und 112 Fahrzeuge überprüft.
Ein 61 Jahre alter Belgier gab während der Kontrolle an, Alkohol getrunken zu haben. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest verlief positiv und überschritt die Grenzwerte. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und er muss sich nun einem Strafverfahren verantworten. Eine 30-jährige Niederländerin gab an, Amphetamine konsumiert zu haben. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ihr wurde vor Ort Blut entnommen. Ein 28 Jahre alter Autofahrer aus Neuss stand unter dem Einfluss von Amphetamin. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und ihm wurde die Weiterfahrt mit dem Wagen untersagt. Er muss sich wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss verantworten. Auch bei einem 26-jährigen Autofahrer aus Wegberg wurde der Verdacht auf Drogenkonsum durch einen Drogenvortest bestätigt. Der Test schlug positiv auf Kokain an. Dem Mann wurde ebenfalls eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Während des Schwerpunkteinsatzes hielten die Beamten gegen 18:20 Uhr eine 43- jährige Neusserin mit ihrem E-Scooter an. Da sich an diesem kein gültiges Versicherungskennzeichen befand, erwartet die Neusserin nun ein Strafverfahren. Die Polizisten untersagten ihr die Weiterfahrt. Bei einer Überschreitung der Grenzwerte für berauschende Mittel müssen Verkehrsteilnehmer mindestens mit einem einmonatigen Fahrverbot, zwei Punkten im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister bzw. umgangssprachlich Verkehrssünderdatei) sowie einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen. Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren sowie andere Verkehrsteilnehmer.
Insgesamt wurden neun Strafanzeigen und 15 Ordnungswidrigkeiten gefertigt. In zwölf Fällen führten die kontrollierten Personen ihr Fahrzeug unter Drogeneinfluss und in weiteren neun Fällen waren die Fahrzeugführer alkoholisiert. Darunter befand sich ein Fahranfänger, welcher in seiner Probezeit die die 0,00 Promillegrenze missachtete und Alkohol zu sich nahm. Die Beamten konnten außerdem ein Kind in einem Pkw feststellen, welches ungesichert mitfuhr.
Die Polizei des Rhein-Kreis Neuss wird ihre Schwerpunktkontrollen in regelmäßigen Abständen im gesamten Kreisgebiet fortführen - für noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
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