Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Ein Fahrradhelm kann schützen
Dormagen (ots)
Am Mittwoch (28.8.) kam es an der Hauptstraße in Dormagen zu einem schweren Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem Radfahrer, bei dem letzter schwer verletzt wurde. Der 52-jährige Radfahrer fuhr gegen 11.20 Uhr aus der Herderstraße kommend auf die Hauptstraße im Stadtteil Delhoven. In der Einmündung kollidierte er mit dem vorfahrtsberechtigten Pkw eines 86-Jährigen aus Düsseldorf. Der Radfahrer stürzte und zog sich schwere Verletzungen zu, unter anderem am Kopf. Nach ersten Erkenntnissen dürfte der getragene Schutzhelm einen Teil des Aufpralls abgefangen haben.
Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet mögliche Zeugen um sachdienliche Hinweise. Wer Angaben im Zusammenhang mit dem Vorfall machen kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02131 3000 mit der Polizei des Rhein-Kreis Neuss in Verbindung zu setzen.
Ein Fahrradhelm kann einen Unfall nicht verhindern, aber im Fall der Fälle Leben retten. Schon ein einfacher Sturz kann zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Weitere Informationen dazu hat die Polizei online zusammengestellt unter https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/schuetzen-sie-ihren-kopf.
Zugleich sollten Pkw-Fahrer stets auch besonders auf schwächere Verkehrsteilnehmer achten, umsichtig fahren und das Umfeld stets im Blick behalten. Fahrrad- und auch Kraftradfahrer haben keine Knautschzone und können sich bei einem Zusammenstoß leicht schwere Verletzungen zuziehen.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Original content of: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, transmitted by news aktuell