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POL-NE: Auto fängt nach Verkehrsunfallflucht an zu brennen

Grevenbroich (ots)

Polizei und Feuerwehr wurden in der Nacht von Samstag (15.02.) auf Sonntag (16.02.) zu einem Parkplatz eines Lebensmitteldiscounters in Grevenbroich gerufen, ein Auto hatte Feuer gefangen. Vor Ort konnten die Polizisten dann mehrere Straftaten feststellen.

Gegen 02:45 Uhr hatten Zeugen an der Straße Am Hammerwerk einen brennenden Pkw festgestellt und Feuerwehr und Polizei informiert. Während die Feuerwehr das brennende Fahrzeug rasch löschen konnte, suchten die Polizisten nach der Ursache des Brandes. Der Fahrzeugführer befand sich neben seinem Fahrzeug und war augenscheinlich alkoholisiert. Ein durchgeführter Alkoholtest bestätigte die Vermutung und zeigte einen Wert jenseits der ein Promille. Hiermit aber nicht genug, im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte sich auch noch heraus, dass der angetroffene Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Sein Fahrzeug war zur Entstempelung ausgeschrieben und somit zum Tatzeitpunkt nicht mehr zugelassen. Außerdem hatte der 40-jährige Wuppertaler auf seiner Fahrt von Düsseldorf nach Grevenbroich nach ersten Erkenntnissen auf der A 46 zwei Baustellenschilder touchiert und diese beschädigt. Ob diese Zusammenstöße ursächlich für den Fahrzeugbrand waren, ist nun Gegenstand der Ermittlungen.

Dem Wuppertaler wurde auf einer Polizeiwache eine Blutprobe zur Feststellung des genauen Alkoholgehaltes entnommen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und sein Fahrzeug wurde sichergestellt. Er muss sich nun in verschiedenen Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verkehrsunfallflucht und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass sich Alkohol auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt auswirkt. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (z.B. Schlangenlinien oder ein Unfall) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

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