Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Fahrradfahrer umgefahren und geflüchtet - Polizei stellt Führerschein sicher
Grevenbroich (ots)
Ein 73-jähriger Fahrradfahrer wurde am Montag (17.02.) auf der Erlenstraße bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt.
Polizei findet flüchtigen Verursacher und stellt Führerschein sicher.
Der Grevenbroicher war gegen 14:45 Uhr mit seinem Fahrrad auf der Erlenstraße in Gustorf unterwegs. Nach ersten Erkenntnissen näherte sich von hinten ein heller Kleinwagen, fuhr auf den Radfahrer ungebremst auf und flüchtete anschließend in Richtung Christian-Kropp-Straße.
Zeugen des Unfalls leisteten bei dem verletzten 73-Jährigen sofort Erst Hilfe und informierten Polizei und Rettungsdienst. Der Grevenbroicher wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Die Polizei nahm unter Hinzuziehung eines Verkehrsunfallaufnahmeteams aus Aachen den Unfall auf und fahndete nach dem flüchtigen Fahrzeug. Dieses konnte wenig später am Eichenweg aufgefunden werden. Die Spurenlage und Beschädigungen am Fahrzeug passten zu denen von der Unfallörtlichkeit. Ebenso konnte der mutmaßliche Fahrzeugführer, ein 78-jähriger Grevenbroicher angetroffen werden. Da die Polizisten berechtigte Annahmen hatten, dass der Angetroffene das Fahrzeug geführt, den Unfall verursacht hat und anschließend von der Unfallörtlichkeit geflüchtet ist, wurde der Führerschein des Mannes sichergestellt.
Ob dieser letztlich auch als Verursacher des Verkehrsunfalls in Betracht kommt, werden die weiteren Ermittlungen zeigen. Diese führt das Verkehrskommissariat in Grevenbroich.
Hinweis der Polizei: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben.
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