POL-OE: Unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Lennestadt (ots)
Am Dienstag (31. Januar) ist gegen 00:50 Uhr Beamten ein E-Scooter-Fahrer auf der B 517 aufgefallen. Dieser befuhr den Gehweg in Richtung Kirchhundem, ohne eine funktionstüchtige Lichteinrichtung an dem E-Scooter zu haben. Daraufhin hielten die Polizisten den Mann an und kontrollierten ihn. Ein durchgeführter Drogenvortest wies ein positives Ergebnis auf. Als die Polizisten dem Fahrer das Ergebnis mitteilten, flüchtete dieser fußläufig in Richtung Hundemstraße.
Den eingesetzten Beamten gelang es, den Mann bereits nach wenigen Metern einzuholen und festzuhalten. Schließlich brachten sie den 20-Jährigen zur Polizeiwache, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Im Anschluss untersagten die Beamten die Weiterfahrt bis zu vollständigen Ausnüchterung und schrieben eine entsprechende Anzeige.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass bei der Teilnahme mit einem E-Scooter am Straßenverkehr die gleichen Regeln gelten wie für andere Kleinstfahrzeuge. Dazu gehört, dass die Benutzung des Gehwegs grundsätzlich nicht erlaubt ist, das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ebenso und die allgemein bekannten Promillegrenzen gelten. Weitere Informationen zur Teilnahme von E-Scootern am Straßenverkehr erhalten Interessierte hier: https://polizei.nrw/e-scooter.
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