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POL-SU: Gutscheincodes erschwindelt

Lohmar (ots)

Wenn Sie eine Gewinnbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich fragen, ob Sie überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen haben. Wenn Sie die Frage mit Nein beantworten können und Sie dann auch noch aufgefordert werden, in Vorkasse zu gehen, um den Gewinn ausbezahlt zu bekommen, sollten alle Alarmglocken schrillen. Dies sind eindeutige Anzeichen für einen möglichen Betrug.

Diese Warnzeichen hatte ein Lohmarer am letzten Freitag (24. Februar) leider nicht erkannt und Codes für Gutscheinkarten im Wert von 900 Euro an Unbekannte übermittelt. Der Geschädigte wurde am Vormittag angerufen und bekam die "freudige" Nachricht, dass er 12.000 Euro gewonnen habe. Der Anrufer erklärte dem vermeintlichen Gewinner, dass er eine Gebühr in Form der Gutscheincodes an eine angebliche Notarin entrichten müsse, die ihm dann den Gewinn vorbeibringen würde.

Kurzerhand kaufte der Lohmarer die Gutscheine, fotografierte die Codes ab und verschickte die Bilder via WhatsApp an die Täter. Einen Gewinn erhielt er allerdings nicht. Die Codes waren mutmaßlich schon eingelöst worden, bevor der 59-Jährige den Betrug überhaupt bemerkte hatte.

Was Sie tun können, wenn Sie angeblich gewonnen haben:

Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z. B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).

Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.

Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.

Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren Sie sich seine Antworten.

Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.

Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei. (Bi)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle

Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de

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